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Änderungen in den Grundsätzen der Projektförderung für von der SdpZ unterstützte Projekte ab dem 1. Januar 2017

Am 01.01.2017 ändern sich die Grundsätze der Projektförderung für von der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit unterstützte Projekte. Die SdpZ fördert höchstens 50% der Gesamtkosten des Vorhabens, die übrigen 50% müssen mit Eigen- oder Drittmitteln finanziert werden. Angepasst an die aktuellen Kurse von Währungen werden maximale Zuschusshöhen in Euro. Im Jahr 2017 beträgt der maximale Zuschuss 18.300 Euro (80.000 PLN) oder 6.800 Euro (30.000 PLN).

Ebenfalls verändern sich die Bedingungen der Mittelfreigabe für Projekte, die von der SdpZ gefördert werden. Im Falle einer Auszahlung der Mittel in Teilbeträgen wird maximal 50 % des Zuschusses vor der Endabrechnung des Projektes ausgezahlt. Die übrigen 50 % werden dem Zuschussempfänger erst nach Einreichung der ordnungsgemäßer Endabrechnung überwiesen.

Projekte, die im Rahmen der neuen Grundsätze durchgeführt werden, müssen gemäß dem im Antrag angegebenen Zeitplan umgesetzt und spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres durchgeführt werden, für das der Zuschuss gewährt wurde. Die Umsetzung des Projekts sollte nicht länger als 12 Monate dauern.

Im Jahr 2017 werden Zuschussanträge bis zum 30. Juni angenommen. Wettbewerbe für Projekte mit den Schwerpunkten Kultur / künstlerische Vorhaben sowie Bildung werden von der Stiftung fortgeführt.

Mehr Informationen zu den Wettbewerben finden Sie auf unserer Seite unter: sdpz.org/zuschussantrage/laufende-ausschreibungen/.