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Förderprogramm „Europa 1918 – 2018: Erinnerung(en) bewahren, Zukunft gestalten“

„Europa 1918 – 2018: Erinnerung(en) bewahren, Zukunft gestalten“. Neues  bilaterales Förderprogramm der SdpZ aus Mitteln des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland

Das Ende des Ersten Weltkrieges jährt sich am 11. November 2018 zum 100. Mal. Gleichzeitig begeht Polen an diesem Tag das 100-jährige Jubiläum der Wiedererlangung seiner staatlichen Unabhängigkeit. Beide Jahrestage prägen auch die deutsch-polnischen Beziehungen und rufen insbesondere die Zivilgesellschaft beider Länder zu gemeinsamen (Gedenk-)initiativen und einem Dialog über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft auf.

Historische Jubiläen sind stets ein geeigneter Anlass, sich vergangene Ereignisse zu vergegenwärtigen, sie neu zu bewerten und dabei vor allem Lehren aus ihnen zu ziehen. Dem Ersten Weltkrieg wird dieses Jahr in jedem europäischen Land sehr unterschiedlich, in erster Linie aber national gedacht, während er doch eine europäische, gar globale Dimension hatte.

Ein offener Dialog der nationalen Erinnerungskulturen sowie die Besinnung auf die europäischen Werte als das Verbindende, sollen die Bürgerinnen und Bürger in Polen und Deutschland dazu animieren, durch gemeinsames, grenzüberschreitendes Handeln die Zukunft Europas von unten mitzugestalten. Die Stärkung eines europäischen Geschichtsbewusstseins und Identifikation mit der europäischen Idee sind gerade jetzt, da der Zusammenhalt Europas gefährdet ist, notwendiger denn je.

Vor diesem Hintergrund schreibt die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit das bilaterale Förderprogramm „Europa 1918 – 2018:  Erinnerung(en) bewahren, Zukunft gestalten“ aus. Es soll deutschen und polnischen Akteuren der Zivilgesellschaft die Möglichkeit geben, in Anlehnung an die beiden Jahrestage gemeinsame Initiativen für eine zukunftsgewandte, europäische Erinnerungskultur umzusetzen und so die Bedeutung Europas als Friedens- und Wohlstandsprojekt wieder erfahrbar zu machen.

Förderkriterien:

Wer?
Deutsche und polnische Einrichtungen der Zivilgesellschaft, die in Gedenken an die beiden Jubiläen und andere historisch wichtige Ereignisse in „Europa 1918 – 2018“ gemeinsam ein Projekt durchführen wollen.


Was?
Gefördert werden Bürgerinitiativen zur Bewahrung oder Wiederentdeckung des historischen Erbes von Gedenkorten, sowie der grenzüberschreitende Dialog über Kriegsursachen und -folgen, die Errungenschaften des Europäischen Einigungsprozesses (Frieden, Demokratie, Menschenrechte, Meinungsfreiheit) und Wege, diese angesichts der aktuellen Desintegrationstendenzen und Krisen zu bewahren.

Förderfähig sind alle Veranstaltungsformate mit Ausnahme reiner Sportveranstaltungen.

Gemeinsame Projekte können mit bis zu 30.000 PLN/7.000 Euro bezuschusst werden.

Gleichzeitig kann die Förderung max. 80% der Gesamtkosten des Vorhabens decken.

Wann?
Antragsfrist: 08.05.2018 - 31.07.2018
Projektrealisierung im Zeitraum: 20.06.-26.10.2018

Wie?
Die Antragstellung ist abweichend vom regulären SdpZ-Verfahren mit mindestens einmonatiger Vorlauffrist innerhalb des genannten Zeitraums laufend möglich. Sie erfolgt über das Online-System für Antragsteller. Bitte vermerken Sie dort im Projekttitel, dass Sie Ihren Antrag im Rahmen der Sonderausschreibung „Europa 1918 – 2018“ stellen.

Hinweise:

Über die Förderung entscheidet nach Qualitätsgesichtspunkten der Vorstand der SdpZ. „Grassroots-Projekte“ stehen dabei besonders im Fokus. Ebenso innovative Projekte, die neue Zielgruppen einbeziehen.

Bestandteil jedes Projektes muss es sein, möglichst viele lokale Akteure und Medienpartner für die Umsetzung des Vorhabens zu gewinnen, um die Sichtbarkeit des Projekts zu erhöhen und als good practice-Beispiel potentielle Nachahmer zu erreichen.

Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit. Sollten die Mittel vor Abschluss der angegebenen Zeiträume erschöpft sein, werden die Antragsteller über den Abschluss der Programmlinie auf der Website der Stiftung informiert. Der Zeitraum für die Projektrealisierung darf nicht über den 26.10.2018 hinaus verschoben werden. Geförderte Projekte müssen im Zeitraum von einem Monat nach Projektabschluss erfolgreich abgerechnet sein – spätestens jedoch zum 16.11.2018. Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt in zwei Raten: 50% zu Beginn und 50% nach Abrechnung.

Die Mittel aus der Programmlinie können nicht mit einer regulären SdpZ-Förderung im Rahmen desselben Projektes verbunden und jeder Institution nur einmal gewährt werden. Gebietskörperschaften können sich im Rahmen der Projektlinie nicht bewerben.

Für weitere, allgemeine Hinweise zur Antragstellung, Projektumsetzung und Abrechnung beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen zu diesen Fragen auf den Seiten der SdpZ.

Die Projektlinie wird finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes.


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