25 x 25: Projekte der Zivilgesellschaft – MITTEL AUSGESCHöPFT

2016 jährt sich die Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zum 25. Mal. Der Vertrag war ein Meilenstein für die deutsch-polnischen Beziehungen. Er setzte nicht nur den Rahmen für die Aussöhnung und partnerschaftliche Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen auf politischer Ebene. Auch zivilgesellschaftliche Kooperationen, die zum Teil weit in der Vorwendezeit ihre Wurzeln hatten, konnten nun richtig Schwung aufnehmen.

Ab dem 08. Juni 2016 werden keine Anträge im
Rahmen der Programmlinie 25×25 angenommen, da die zur Verfügung stehenden
Sondermittel ausgeschöpft sind. Anträge, die bis zu diesem Tag eingegangen
sind, werden bearbeitet.

Das reguläre
Förderprogramm der SdpZ steht Antragstellern – Erfüllung der inhaltlichen und
formalen Kriterien vorausgesetzt – offen. Informationen zu förderfähigen
Inhalten und formalen Fragen unter
www.sdpz.org.

Ausschreibung
der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit aus Mitteln des Auswärtigen
Amtes der Bundesrepublik Deutschland

2016 jährt
sich die Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche
Zusammenarbeit zum 25. Mal. Der Vertrag war ein Meilenstein für die
deutsch-polnischen Beziehungen. Er setzte nicht nur den Rahmen für die
Aussöhnung und partnerschaftliche Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen auf
politischer Ebene. Auch zivilgesellschaftliche Kooperationen, die zum Teil weit
in der Vorwendezeit ihre Wurzeln hatten, konnten nun richtig Schwung aufnehmen.
Menschen gingen aufeinander zu, schafften Vertrauen und schlossen
Freundschaften. Das Jubiläum ist also Grund zum Feiern – für die politischen
Eliten ebenso wie für beide Gesellschaften.

Um die
Jubiläumsfeierlichkeiten auf zivilgesellschaftlicher Ebene zu unterstützen,
schreibt die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit die Programmlinie 25 x 25: Projekte der Zivilgesellschaft
anlässlich des 25jährigen Jubiläums des deutsch-polnischen
Nachbarschaftsvertrags
aus. Förderfähig sind gemeinsame Projekte deutscher
und polnischer Institutionen der Zivilgesellschaft, die aus Anlass des
Jubiläums organisiert werden. Zur Feier des 25. Jubiläums des
Nachbarschaftsvertrags (und verwandter Jubiläen) können bis zu 25.000 Złoty
(6.250 Euro) Förderung für gemeinsame Projekte beantragt werden, die den Erfolg
der letzten 25 Jahre würdigen und unsere Beziehungen zukunftsfähig ausgestalten.
 

… Nehmen Sie
den Ball auf?

Wer?

Deutsche und
polnische Institutionen der Zivilgesellschaft mit einem Partner im jeweils
anderen Land.

Was?

Gemeinsame
Projekte aus Anlass des 25. Jubiläums des Nachbarschaftsvertrags können mit bis
zu 25.000 Złoty / 6.250 Euro bezuschusst werden. Der Zuschuss darf bis zu 80%
der Gesamtkosten des Vorhabens decken. Bevorzugt sollen Projekte kleinerer
zivilgesellschaftlicher Institutionen („Grassroots-Ebene“) gefördert werden.
Bestandteil jedes Projektes sollte es sein, die Aufmerksamkeit der
Öffentlichkeit durch angemessene Maßnahmen auf das Projekt zu lenken.

Wann?

Antragsfrist:
01.01.2016-31.07.2016

Projektrealisierung im Zeitraum: 01.03.-30.09.2016

Wie?

Die
Antragstellung ist abweichend vom regulären SdpZ-Verfahren mit mindestens zweimonatiger
Vorlauffrist innerhalb des genannten Zeitraums laufend möglich. Sie erfolgt
über das Online-System für Antragsteller. Bitte vermerken Sie dort, dass Sie
Ihren Antrag im Rahmen der Sonderausschreibung 25×25 stellen.

Hinweise:

Über die
Förderung entscheidet nach Qualitätsgesichtspunkten der Vorstand der SdpZ. „Grassroots-Projekte“
stehen dabei besonders im Fokus.

Die
Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit. Sollten die
Mittel vor Abschluss der angegebenen Zeiträume erschöpft sein, steht
Antragstellern selbstverständlich das reguläre Förderprogramm der SdpZ zu den
regulären Rahmenbedingungen offen.

Der Zeitraum
für die Projektrealisierung darf nicht über den 30.09.2016 hinaus verschoben werden. Geförderte Projekte müssen im Zeitraum
von einem Monat nach Projektabschluss erfolgreich abgerechnet sein – spätestens
jedoch zum 01.11.2016.

Die Mittel aus
der Programmlinie 25×25 können nicht mit einer regulären SdpZ-Förderung im
Rahmen desselben Projektes verbunden werden. Die Förderung einer Institution im
Rahmen der Programmlinie 25×25 ist nur einmal möglich. Gebietskörperschaften
können sich im Rahmen der Projektlinie 25×25 nicht bewerben. Eine Förderung von
reinen Sportveranstaltungen ist nicht möglich.

Für weitere,
allgemeine Hinweise zur Antragstellung, Projektumsetzung und Abrechnung
beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen zu diesen Fragen auf den
Seiten der SdpZ.

Die
Projektlinie wird finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes.