Wer kann beim Wettbewerb mitmachen?
Für den Preis können sich deutsch- und polnischsprachige JournalistInnen,
Sender, Redaktionen und Verlage bewerben. Beiträge, die im Zeitraum zwischen 1.
Januar und 31. Dezember 2016 erstmalig in Deutschland und / oder in Polen
gesendet, gedruckt oder im Internet verbreitet wurden und die den
Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs entsprechen, können in den Kategorien Print,
Hörfunk, Fernsehen oder „Journalismus in der Grenzregion“ eingereicht werden.
Internetbeiträge sollen je nach Schwerpunkt des Beitrags (Text, Ton, Bild) in
entsprechender Kategorie angemeldet werden. Der Sonderpreis „Journalismus in
der Grenzregion“ wird für einen Beitrag vergeben, der speziell für diese
Kategorie eingesandt wird. Für die Kategorien Print, Hörfunk und Fernsehen wird
jeweils ein Preisgeld von 5.000 Euro ausgelobt. 2017 wird der Sonderpreis für
den besten Beitrag in der Kategorie „Journalismus in der Grenzregion“ durch die
Woiwodschaft Lebuser Land verliehen. Dieser ist ebenfalls mit 5.000 Euro
dotiert.
Welche Beiträge können
eingereicht werden?
Der Deutsch-Polnische Journalistenpreis prämiert die besten Beiträge, die
über das jeweilige Nachbarland fair und offen berichten. Die eingereichten
Veröffentlichungen sollen konkret dazu beitragen, das Wissen von Deutschen und
Polen übereinander zu erweitern, das gegenseitige Verständnis von Politik,
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft zu verbessern, das
Alltagsleben auf beiden Seiten dem jeweiligen Nachbarn näherzubringen und das
Zusammenleben in der Europäischen Union zu fördern. In den Beiträgen können
sämtliche Aspekte des deutsch-polnischen Verhältnisses thematisiert werden. Besonders
willkommen sind Beiträge mit einem Bezug zur aktuellen Entwicklung im
Nachbarland. Aber auch Artikel und Sendungen, die sich mit der schwierigen
gemeinsamen deutsch-polnischen Geschichte auseinandersetzen, können eingereicht werden.
Bis wann können Beiträge
eingereicht werden?
Einsendeschluss für alle Kategorien ist der 10. Januar 2017. Die Gewinner
werden im Rahmen der 10. Deutsch-Polnischen Medientage am 31. Mai 2017 ausgezeichnet. Gastgeber ist im nächsten Jahr
die Woiwodschaft Lebuser Land.
Einsenderegeln
Jede Journalistin und jeder Journalist kann nur einen Beitrag in einer der
Kategorien einsenden (Artikel / Sendung, keine Serien). Für Sender und Verlage
gilt pro Redaktion ebenfalls nur ein Beitrag. Keine Serien. Die Länge der Printbeiträge darf 25.000 Anschläge und der
Hörfunk- und Fernsehbeiträge 60 Minuten nicht überschreiten.
Unter den eingesandten Arbeiten wird die aus unabhängigen Fachjuroren und
Vertretern der Organisatoren bestehende Jury die besten Arbeiten in den vier
Wettbewerbskategorien (Print, Hörfunk, Fernsehen und „Journalismus in der
Grenzregion”) auswählen.
Sonderregelung für die Kategorie „Journalismus in der Grenzregion“:
Der Beitrag muss beispielgebend das Zusammenwachsen und die Veränderungen im Alltag in der Grenzregion zwischen Polen und Deutschland dokumentieren.
Zudem muss der Beitrag veröffentlich worden sein:
- in einem Medium (Print, Hörfunk, Fernsehen), dessen Redaktion ihren Hauptsitz in einer der sechs Partnerregionen hat. Dazu zählen auch Korrespondentenbüros und
- von einem in den sechs Partnerregionen ansässigen Journalisten/einer dort ansässigen Journalistin.
Als Partnerregionen gelten die Grenzen der Ausrichterländer des deutsch-polnischen Journalistenpreises – die Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und die Wojewodschaften Niederschlesien, Westpommern und Lebuser Land.“
Für die Beiträge, die in der
Kategorie „Journalismus in der Grenzregion“ eingereicht werden, gelten die
gleichen Längenbeschränkungen wie bei den anderen Kategorien (Die Länge der Printbeiträge bis zu 25.000 Anschläge,
Hörfunk- und Fernsehbeiträge dürfen 60 Minuten nicht überschreiten).
Bitte beachten Sie folgende Einsendebedingungen. Beiträge, die folgenden
Bedingungen nicht entsprechen, kommen nicht in die Wertung.
PRINT-Beiträge
(sowohl gedruckte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel als auch reine
Online-Artikel):
- Bitte laden Sie Printbeiträge in den Formaten
PDF, DOC/DOCX, RTF, TXT oder ODT-Datei bei www.dpjp.de
hoch - oder senden Sie die Datei in folgenden
Formaten: PDF, DOC/DOCX, RTF, TXT oder ODT per Mail an: dpjp@sk.sachsen.de oder hm@muellerundbuenker.de. Bei
PDF-Dateien bitte auch getrennt den Text als DOC/DOCX zur Überprüfung der
Beitragslänge einreichen, - oder schicken Sie den Beitrag in den o.g.
Formaten in digitaler Form auf zwei CDs/DVDs per Post an die unten
genannte Adresse. Eine der CDs wird für Archivierungszwecke
gebraucht, die andere ist nötig, um für die Jury des Preises eine
Präsentation der eingereichten Beiträge vorzubereiten.
HÖRFUNK- und FERNSEH-Beiträge:
Bitte
schicken Sie uns zwei Kopien des Originalbeitrags auf zwei DVDs/CDs (Zulässige
Formate für Hörfunkbeiträge sind: MP3, MP4; für Fernsehbeiträge: MPG, AVI).
Eine der CDs wird für Archivierungszwecke gebraucht, die andere ist nötig, um
für die Jury des Preises eine Präsentation der eingereichten Beiträge
vorzubereiten.
Unabhängig
von der Kategorie des Beitrags der Form der Einsendung muss die Erstveröffentlichung im Jahr 2016 klar
erkennbar und ggf. überprüfbar sein.
Die mit Hilfe des Online-Registrierungssystems auf www.dpjp.de registrierten Hörfunk- und
Fernsehbeiträge sollen zweimal auf DVD/CD kopiert und unverzüglich per Post
gesendet werden.
Beiträge in deutscher Sprache
werden online bei www.dpjp.de eingereicht oder per Post an das Büro des Deutsch-Polnischen
Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreises in Dresden gesendet, unabhängig von der
Nationalität der Autorin / des Autors.
Heidrun Müller
Sächsische Staatskanzlei
Büro Deutsch-Polnischer Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreis
Archivstr. 1
D-01097 Dresden
Bei Fragen steht Ihnen Heidrun Müller zur Verfügung:
dpjp@sk.sachsen.de oder hm@muellerundbuenker.de
Telefon: +49 (351) 56 36 28 01
Mobil: +49 177 246 5130
Beiträge in polnischer Sprache können online bei www.dpjp.de/pl eingereicht oder per Post an das
Warschauer Büro der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit gesendet
werden, unabhängig von der Nationalität
der Autorin / des Autors.
Bei Fragen steht Ihnen
Magdalena Przedmojska zur Verfügung:
Fundacja Współpracy Polsko-Niemieckiej / Stiftung für deutsch-polnische
Zusammenarbeit
ul. Zielna 37
00-108 Warszawa
Polen
magdalena.przedmojska@fwpn.org.pl
Tel. +48 22 338 62 73
Im Fall einer Nominierung für das Finale des Wettbewerbs verpflichten sich
die Autoren von Radio- und TV-Beiträgen, innerhalb von 7 Tagen nach der
Benachrichtigung durch die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit das
Manuskript der Sendung elektronisch an magdalena.przedmojska@fwpn.org.pl
(Word- oder RTF-Dokument) zuzusenden.
Unabhängig davon, zu welcher Kategorie der Beitrag gehört, und in welcher
Form er eingereicht wird, muss ersichtlich und ggf. überprüfbar sein, in
welchem Medium er erstmals im Jahre 2016 veröffentlicht wurde. Ebenso muss
eindeutig nachvollziehbar sein, dass der Beitrag erstmals im Vorjahr der
Preisvergabe veröffentlicht wurde. Wurde
ein Beitrag in Deutschland und in Polen veröffentlicht, soll er in dem Land zum
Wettbewerb eingereicht werden, wo die Erstveröffentlichung stattfand. Es ist
nicht möglich, einen Beitrag in polnischer und deutscher Sprache auf der
deutschen und auf der polnischen Seite anzumelden.
Eingereichte Unterlagen und Aufnahmen werden nicht zurückgesendet.
Autorenrechte
Mit der Anmeldung werden den Veranstaltern des Deutsch-Polnischen
Journalistenpreises die Rechte zur Veröffentlichung und Vorführung der
eingereichten Beiträge im Rahmen der Deutsch-Polnischen Medientage und der
Preisverleihung des Deutsch-Polnischen Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreises
sowie in Zusammenhang mit dem Preis stehenden Publikationen, auf betreffenden
Homepages und weiteren elektronischen Veröffentlichungen eingeräumt. Bei
Beiträgen mit FotografInnen als KoautorInnen bezieht sich dieses auch auf
Bildrechte.
Für den Fall der Nominierung und Auszeichnung mit einem Preis wird den
Veranstaltern darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, den prämierten Beitrag
als Ganzes oder in Teilen nachzudrucken, auszustrahlen oder auf den
Internetseiten der Veranstalter online zu stellen. Wird ein Beitrag eingereicht,
ohne dass der Anmeldende im Besitz der notwendigen Rechte ist, stellt er die
Veranstalter insoweit frei von Verantwortung.
Mit der Anmeldung wird die
Anerkennung der Teilnahmebedingungen bestätigt.
Dokumente zum Download
Das Anmeldeformular 2017 können Sie als PDF- oder als Word-Datei am Ende
dieser Seite herunterladen.
Pressemitteilung
DOPPEL-JUBILÄUM
+++ 20. Wettbewerb um den Deutsch-Polnischen
Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreis +++ Ehrung bei den 10. Deutsch-Polnischen
Medientagen +++ Gastgeber Lebuser Land +++ Wieder Sonderpreis „Journalismus in
der Grenzregion“ +++ Anmeldefrist für alle Kategorien: 10. Januar 2017
Zum 20. Mal
wird der Deutsch-Polnische Journalistenpreis ausgeschrieben. Die Auslobung
richtet sich an alle Journalistinnen und Journalisten aus beiden Ländern. Gesucht werden journalistische Beiträge, die
das Wissen über das Nachbarland erweitern und zum besseren gegenseitigen
Verständnis von Polen und Deutschen führen. Die Gewinner
werden im Rahmen der 10. Deutsch-Polnischen Medientage vom 31. Mai bis 1. Juni
2017 ausgezeichnet. Gastgeber ist im nächsten Jahr die Woiwodschaft Lebuser
Land. Der Preis
ist seit Dezember 2013 in Würdigung der journalistischen Tätigkeit des
Bürgerrechtlers und nach 1989 ersten demokratisch gewählten Premiers Polens nach
Tadeusz Mazowiecki benannt.
Der Deutsch-Polnische Journalistenpreis wird in 3 Kategorien vergeben: Print,
Hörfunk und Fernsehen, das Preisgeld beträgt 5.000 Euro je Kategorie.
Die Stifter des Preises sind die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit,
die Robert Bosch Stiftung sowie die sechs Partnerregionen: drei Bundesländer –
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und der Freistaat Sachsen sowie drei
Woiwodschaften – Westpommern, Lebuser Land und Niederschlesien. Eine weitere
Kategorie des Wettbewerbs ist der von der Woiwodschaft Lebuser Land ebenfalls mit
5.000 Euro dotierte Sonderpreis „Journalismus in der Grenzregion”.
Die Marschallin der Woiwodschaft Elżbieta Anna Polak stellte anlässlich
der Ausschreibung fest, dass „die Medientage und die Zeremonie zur Verleihung
des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises eine herausragende Gelegenheit sind,
um sich zu treffen und Meinungen auszutauschen. Auch bieten sie die
Möglichkeit, Erfahrungen zu teilen. Die Diskussionsthemen umfassen viele
Lebensbereiche auf beiden Seiten der Grenze und erlauben es den Nachbarn sich
kennenzulernen. Sie verbessern ebenfalls die wichtigen grenzüberschreitenden
Beziehungen in einem sich weiterhin integrierenden Europa. Solche Treffen
bilden das Fundament für eine ehrliche und gewissenhafte Darstellung der
Realität in Polen und Deutschland. Tadeusz Mazowiecki, der Namensgeber des
Deutsch-Polnischen Journalistenpreises, sagte einmal, dass ‘eine Versöhnung nur
dann möglich ist, wenn wir uns von der Furcht voreinander lossagen können‘. Ich
bin davon überzeugt, dass die Arbeit der JournalistInnen und die Zusammenarbeit
während der Medientage in erster Linie Ängste zerstreuen und die zuweilen noch
vorhandenen, meiner Meinung nach immer weniger werdenden, Barrieren abbauen
sollen.”
Teilnahmebedingungen
Für den Wettbewerb können deutsche und polnische
Journalisten sowie Radiosender und Redaktionen aus Polen und Deutschland
Beiträge einreichen, die vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 ausgestrahlt,
übertragen, gedruckt oder im Internet erschienen sind. Beiträge, die auf
Polnisch erschienen sind, werden bei der Stiftung für deutsch-polnische
Zusammenarbeit eingereicht, Beiträge auf Deutsch dagegen im Büro des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises in
der Staatskanzlei des Freistaats Sachsen, unabhängig von der Nationalität des Autors. Die ausführlichen Teilnahmebedingungen und
Formulare für die Preisausschreibung sind
ab dem 14.11.2016 unter www.sdpz.org/aktuelles abrufbar.
Einreichungsfrist für Beiträge in allen Kategorien ist der 10. Januar 2017. Für Teilnehmer,
die ihren Beitrag in der Kategorie Print oder Printbeiträge in der Kategorie
„Journalismus in der Grenzregion” einreichen, ist dies auf zwei verschiedenen Wegen
möglich – per Post an das Büro in Warschau (Beiträge auf Polnisch) und Dresden
(Beiträge auf Deutsch) oder über das Online-Registrierungssystem (www.dpjp.de).
Kontakt
Heidrun
Müller
Büro des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises
Staatskanzlei des Freistaats Sachsen
Archivstraße 1, 01097 Dresden
Telefon: +49 (351) 56 36 28 01
Fax: +49 (351) 56 36 28 00
Mobil: +49 177 246 5130
Email: dpjp@sk.sachsen.de
kontakt@muellerundbuenker.de
Magdalena
Przedmojska
Projektkoordinatorin
Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit
ul. Zielna 37, 00-108 Warszawa
Telefon: + 48 (22) 338 62 73
Fax: + 48 (22) 338 62 01
Email: magdalena.przedmojska@fwpn.org.pl