Alle Anträge für Zuschüsse unabhängig der beantragten
Fördersumme können laufend, aber nicht später als vier
Monate vor Beginn des Projektes, gestellt werden. Die neue Regelung
gilt für Projekte mit Realisierungstermin ab dem 15. Mai 2014.
Die Friständerung betrifft Anträge bis zu 10.000 PLN /
2.500 EUR, die bisher zwei Monate vor Projektbeginn gestellt werden konnten.
Ausgenommen sind Projekte, die sich auf Ausschreibungen
bewerben. Für
mehr Informationen siehe auch Ausschreibungsverfahren.