Ziel: Förderung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit durch die Verbreitung besonders wertvoller Werke der deutschen /
polnischen Kultur in Polen / Deutschland in den Sparten Musik, Theater, Tanz,
Literatur, Film sowie bildende Kunst.
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens können Anträge zur finanziellen
Unterstützung deutsch-polnischer künstlerischer und kultureller Vorhaben in
Deutschland / in Polen gestellt werden, die eine Beteiligung polnischer /
deutscher Künstler oder die Vorstellung ihrer Werke bzw. Projekte bei
wichtigen Kulturveranstaltungen in Deutschland / in Polen vorsehen.
Teilnahmebedingungen
an der Ausschreibung
Antragsteller:
- deutsche und polnische Einrichtungen, d.h.
Nichtregierungsorganisationen, öffentliche und private Institutionen,
kommunale Gebietskörperschaften. Der Antragsteller muss eine juristische
Person sein.
Zeitplan:
- Zeitraum für das Einreichen von Anträgen im OSA-System
(e-wnioski.fwpn.org.pl): vom 1. bis zum 30. Dezember 2014 - voraussichtlicher Termin der Entscheidung über die Förderung: März
2015 - Zeitraum der Realisierung des Projekts: ab dem 1. April 2015 bis zum 31. Dezember 2015
Richtlinien
der Projektfinanzierung:
- Das Projekt wird auf dem Gebiet Deutschlands und / oder Polens
realisiert. - Es gibt keine vorgeschriebene (maximale/minimale) Dauer des Projektes.
. - Der Antragsteller darf während einer Ausgabe des
Ausschreibungsverfahrens nur einen Antrag stellen. Der Projektpartner darf
sich nicht um die finanzielle Unterstützung des gleichen Projekts bei der
Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit bewerben. - Der Zuschuss muss einen zweckmäßigen Charakter aufweisen und darf nur
für die angegebenen Kosten im Kosten- und Finanzierungsplan eingesetzt
werden. - Die minimale finanzielle Unterstützung liegt bei 30.000 Złoty (7.500
Euro) - Die maximale finanzielle Unterstützung liegt bei 80.000 Złoty (20.000
Euro) - Der beantragte Zuschuss darf maximal 60% der Gesamtkosten des
Vorhabens betragen.
Kriterien für die Projektbewertung:
Formale Kriterien für die Beurteilung von Anträgen:
- Termingerechte Antragstellung (siehe Zeitplan des
Ausschreibungsverfahrens). - Die Projektziele stimmen mit den Zielen des Ausschreibungsverfahrens
überein. - Der Antragsteller ist eine juristische Person.
- Das Projekt wird in deutsch-polnischer Zusammenarbeit realisiert.
- Der Zeitplan der Projektdurchführung stimmt mit den im Zeitplan des
Ausschreibungsverfahrens angegebenen Terminen überein. - Die beantragte Summe überschreitet nicht die in den Richtlinien der
Projektfinanzierung angegebenen Beträge. - Anträge, die die formalen Kriterien erfüllen, unterliegen der
inhaltlichen Beurteilung.
Allgemeine Kriterien für die Projektbewertung:
- Inwiefern sollte die Qualität der deutsch-polnischen Beziehungen verbessert
werden? - Inwiefern gleicht das Projekt Defizite in den deutsch-polnischen
Beziehungen aus? - Wirksamkeit und Nachhaltigkeit: (Inwieweit trägt das Projekt zu einer
langfristigen Verbesserung der deutsch-polnischen Beziehungen bei, in
welchem Maß trägt das Projekt zur Verbesserung des Bildes der Polen
und Polens in Deutschland sowie der Deutschen und Deutschlands in Polen
bei?) - Die inhaltliche Bewertung des Projekts (s. die inhaltlichen Kriterien
für diesen Schwerpunkt)
– originelle Projektkonzeption
– künstlerischer Wert des Projekts
– innovativer Ansatz - – Erschliesst das Projekt neue Zielgruppen?
– Verbreitet und fördert das Projekt die besten Werke deutscher und
polnischer Künstler im Nachbarland?
– Erschließt das Projekt neue, „nicht selbstverständliche“
Austragungsorten?
Detaillierte Kriterien für die Projektbewertung:
- Übereinstimmung mit den Zielen des Wettbewerbs
- Beurteilung der Organisation des Projekts:
– Glaubwürdigkeit des Antragstellers und des Projektpartners
– Erfahrungen und Kompetenzen des Antragstellers sowie des Projektpartners
– Beurteilung aufgrund von bereits realisierten Projekten
– Transparenz der Projektorganisation - Zweck- und Rechtmäßigkeit der Kosten- und Finanzstruktur
- Einfluss des Projekts auf die Verbreitung von Wissen über die Kultur
des Nachbarlandes - Bedeutung des Projekts für die Verbesserung des Polen- bzw.
Deutschlandbildes im Nachbarland.
Die inhaltliche Beurteilung der Projekte wird vom Vorstand der Stiftung für
deutsch-polnische Zusammenarbeit vorgenommen.
Schlussbestimmungen
Der Vorstand der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit kann ohne Angabe
von Gründen jederzeit beschließen, das Ausschreibungsverfahren zu annullieren,
weniger Anträge zu fördern oder Zuschüsse mit geringeren Fördersummen zu
vergeben. Gegen die Entscheidung des Vorstandes der Stiftung für
deutsch-polnische Zusammenarbeit kann keine Berufung eingelegt werden. In
Ausnahmesituationen kann der Vorstand der Stiftung für deutsch-polnische
Zusammenarbeit über einen konkreten Antrag zu einem späteren Termin
entscheiden, als im Zeitplan vorgesehen ist.
Falls die erste Ausgabe des Ausschreibungsverfahrens das vorgesehene Budget
nicht ausschöpft, ist die Ausschreibung einer weiteren Ausgabe des Wettbewerbs in
der zweiten Hälfte des Jahres 2015 möglich.
Im Bereich „Kultur – künstlerische Vorhaben“ dürfen Anträge für einen Zuschuss
über 30.000 Zł / 7.500 € nur im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens
gestellt werden.