Die Konferenz untersucht aus deutsch-polnischer Perspektive den Grund und die Grenzen der Europäisierung des Verfassungsrechts. Hierfür nimmt sie zentrale Bereiche mitgliedstaatlicher Souveränität wie die Justiz-, Verteidigungs-, Haushalts- und Finanzverfassung in den Blick. Abschließend steht die Frage im Raum: Wirkt das mitgliedstaatliche Verfassungsrecht zugleich auf das Primärrecht zurück und trägt so zur Ausbildung eines gemeineuropäischen Verfassungsrechts bei?