Seit 2002 gilt in Deutschland das Völkerstrafgesetzbuch. Es ermöglicht, Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor deutschen Gerichten anzuklagen, auch wenn diese im Ausland begangen wurden. Auf dieser Basis wurden Prozesse zu Kriegsverbrechen in Syrien oder dem Völkermord in Ruanda geführt, aktuell werden Beweise für eine Verfolgung der russischen Verbrechen in der Ukraine gesammelt. Mit Expert*innen des Völkerstrafrechts aus der Ukraine, Aktivist*innen aus Syrien und Vertreter*innen der Bundesanwaltschaft diskutieren wir, wie zivilgesellschaftlicher Aktivismus Verfahren anstoßen und begleiten kann. Englisch mit dt. Übersetzung. Eintritt frei!