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Projektumsetzung

Allgemeine Informationen
Im Falle eines positiven Entscheids wird der Zuschussempfänger gebeten o.g. Formulare zu bearbeiten, zu unterschreiben und an die Stiftung zurückzusenden (Formulare zum Downloaden): 

  • Verpflichtungserklärung des Zuschussempfängers
    Die Verpflichtungserklärung regelt im Einzelnen die Grundsätze der Zusammenarbeit des Zuschussempfängers mit der SdpZ. Der Zuschussempfänger ist dazu verpflichtet der SdpZ eine unterschriebene Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt eines positiven Entscheids zukommen zu lassen. Dabei muss der Termin für den Beginn der Auszahlung des Zuschusses innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt eines positiven Bescheids liegen. Bei Nichteinhalten dieser Fristen verliert die Bewilligung ihre Gültigkeit.
  • Kosten- und Finanzierungsplan
    Einzureichen zusammen mit der Verpflichtungserklärung.
    Der Kosten- und Finanzierungsplan muss entsprechend der Höhe des bewilligten Zuschusses angelegt sein. Fällt der bewilligte Zuschuss geringer als die beantragte Summe aus, ist der Zuschussempfänger nicht dazu berechtigt im Kosten- und Finanzierungsplan auch die Eigen- und Drittmittel proportional zu verringern. Änderungen der einzelnen Posten im Kostenplan um mehr als 20% sind zu begründen.
Öffentlichkeitsarbeit
Wir bitten Sie mit dem für Ihren Antrag zuständigen Mitarbeiter der Stiftung zu vereinbaren, wie Sie die Öffentlichkeit über die Mitfinanzierung des Projekts durch die SdpZ informieren werden sowie die Grundsätze zur Veröffentlichung des Logos der SdpZ auf jeglichen Werbematerialien zu beachten (Logo zum Downloaden).

Auszahlung der Mittel

Grundlage für die Auszahlung bewilligter Mittel bilden die Verpflichtungserklärung sowie der Kosten und Finanzierungsplan. Der Zuschuss wird in Teilbeträgen unter folgenden Bedingungen  ausgezahlt:

  • die Fristen für die Freigabe einzelner Teilbeträge sollten sich nach den Zahlungsfristen richten;
  • die Freigabe der nächsten Rate erfolgt nach der Abrechnung des vorhergehenden Teilbetrags;
  • Im Falle einer Auszahlung der Mittel in Teilbeträgen wird maximal 50 % des Zuschusses vor der Endabrechnung des Projektes ausgezahlt. Die übrigen 50 % werden dem Zuschussempfänger erst nach Einreichung der ordnungsgemäßer Endabrechnung überwiesen.
  • die SdpZ behält sich vor, die Bewilligung zu widerrufen bzw. die ausgezahlten Gelder zurückzufordern, wenn die in der Verpflichtungserklärung festgelegten Bedingungen und Verpflichtungen nicht beachtet, insbesondere die Mittel nicht ihrem Zweck entsprechend eingesetzt werden;
  • die SdpZ kann ausgezahlte Mittel zurückfordern, wenn diese vom Zuschussempfänger länger als drei Monate nicht verwendet wurden.

Abrechnung des Zuschusses

  • Nach Abschluss des Projekts legt der Zuschussempfänger die Projektabrechnung in einer Sprachfassung und den Projektbericht sowohl in deutscher wie auch in polnischer Sprache vor (Formulare zum Downloaden: www.sdpz.org → „Zuschussanträge” → „Downloads”).
  • Die notwendigen Dokumente müssen innerhalb von zwei Monaten nach Projektabschluss sowohl in Papierform (ohne Mappen, Klarsichthüllen, Heftstreifen, Büroklammern sowie andere Plastik- und Metallteile), als auch in elektronischer Form eingereicht werden (gesendet an die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners).
  • Projekte müssen gemäß dem im Antrag angegebenen Zeitplan umgesetzt und spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres durchgeführt werden, für das der Zuschuss gewährt wurde. Die Umsetzung des Projekts sollte nicht länger als 12 Monate dauern.
  • Die Projektabrechnung umfasst eine Aufstellung der gesamten Projektkosten sowie der Belege für die Ausgaben. Als Verwendungsnachweis werden nur Finanz- und Buchhaltungsbelege anerkannt (z.B. Rechnung, Honorarvertrag). Der Zuschussempfänger reicht kurz beschriebene Kopien der Buchhaltungs- und Finanzunterlagen (deren Übereinstimmung mit dem Originalbeleg bestätigt wurde) nur für Ausgaben, die aus SdpZ-Mitteln finanziert wurden.
  • Der Abschlussbericht beinhaltet Informationen über den Verlauf sowie die Auswertung des Projektes. Abhängig von der Art des Projektes fügen Sie dem Abschlussbericht bitte bei: Information über die Teilnehmerzahl mit Angaben zu der vertretenen Institution, Projektdokumentation (Programm, Aufzeichnung, Fotos, Videomaterial, Presseberichte), Werbematerialien (Plakate, Flyer, Einladungen usw.). Bei Publikationsförderung geben Sie bitte die Auflagenhöhe, den Verkaufspreis und Informationen zum Vertrieb an. Legen Sie dem Projektbericht je nach Medium (Buch, CD/DVD, Aufnahmen usw.) bitte fünf Belegexemplare bei.
  • Die SdpZ behält sich vor, Einsicht in alle Unterlagen zu nehmen, die Eigenmittel des Zuschussempfängers oder Drittmittel des geförderten Vorhabens betreffen.
  • Der Zuschussempfänger ist gehalten, die Buchhaltungsbelege sowie andere im Sinne der Finanzkontrolle wichtigen Unterlagen über fünf Jahre nach Abschluss des Projekts aufzubewahren.
  • Ausgaben, die vor dem Bewilligungsdatum getätigt wurden sind nicht abrechnungsfähig, es sei denn, der Bewilligungsbescheid sieht eine andere Regelung vor.

Zusatzinformationen

  • Die Stiftung ist berechtigt, die Ergebnisse und Berichte über die von ihr geförderten Projekte zu veröffentlichen.
  • Die Stiftung kann Berichte und Informationen über die Ergebnisse des von ihr geförderten Projekts für Dritte zugänglich machen.

Haben Sie weitere Fragen? Gerne können Sie sich jederzeit an uns wenden.



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