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Allgemeine Informationen

Die SdpZ unterstützt Projekte, die im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den polnischen und deutschen Institutionen realisiert werden und beteiligt sich inhaltlich und organisatorisch an gewählten Vorhaben.

Bei der Entscheidung bezüglich der Förderung eines Projekts berücksichtigt der SdpZ-Vorstand die allgemeinen Kriterien der inhaltlichen Bewertung, die aus der Satzung und des Auftrags der SdpZ hervorgehen:

· Trägt das Projekt zur Qualitätssteigerung der deutsch-polnischen Beziehungen bei (betrifft es wichtige und aktuelle Themen, hat Einfluss auf die Wahrnehmung Deutschlands in Polen oder Polens in Deutschland)?

· Trägt das Projekt zum Ausgleichen der Defizite in den deutsch-polnischen Beziehungen bei (Bereiche / Themen / Kreise, die bislang noch nicht miteinander verbunden waren / Akteure, die bisher miteinander nicht  zusammengearbeitet haben).

· Ist das Projekt wichtig für Polen und Deutschland, auch im europäischen Kontext (wichtige europäische, nationale oder regionale Fragestellungen)?

· Der Höchstbetrag einer Förderung liegt bei 100.000 PLN / 21.800 EUR. Die SdpZ fördert:

  • maximal 50 % der Gesamtkosten des Vorhabens über 30.000 PLN / 6.500 EUR, die übrigen 50 % müssen mit Eigen- oder Drittmitteln finanziert werden;
  • maximal 80 % der Gesamtkosten des Vorhabens bis 30.000 PLN / 6.500 EUR, die übrigen 20 % müssen mit Eigen- oder Drittmitteln finanziert werden.

Die Stiftung behält sich vor, Antragstellern, die MwSt.-pflichtig sind, den Zuschuss als Nettobetrag zu bewilligen. Im Falle einer Auszahlung der Mittel in Teilbeträgen wird maximal 50 % des Zuschusses für Projekte über 30.000 PLN / 6.500 EUR oder 80% des Zuschusses für Projekte bis 30.000 PLN / 6.500 EUR vor der Endabrechnung des Projektes ausgezahlt. Die übrigen 50 % / 20% des Zuschusses werden dem Zuschussempfänger erst nach Einreichung der ordnungsgemäßer Endabrechnung überwiesen.

· Projekte müssen gemäß dem im Antrag angegebenen Zeitplan umgesetzt und spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres durchgeführt werden, für das der Zuschuss gewährt wurde. Die Umsetzung des Projekts sollte nicht länger als 12 Monate dauern. Ausgenommen sind die Wettbewerbsverfahren mit getrennten Terminen. Bitte sehen Sie dazu: https://sdpz.org/zuschussantrage/laufende-ausschreibungen/.

· Bei internationalen Projekten muss der Antragsteller auch Mittel aus den an dem Projekt beteiligten Drittländern aufweisen, es sei denn, der Vorstand entscheidet anders.

· Bei der Entscheidung über die Förderung eines Projektes berücksichtigt die SdpZ, ob die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt wird.

· Die Stiftung nimmt keine Anträge an, über die der Vorstand bereits einmal entschieden hat.

· Bei der Zuschussbewilligung berücksichtig die SdpZ vor allem Projekte, die den Förderschwerpunkten in der Fördertätigkeit der SdpZ entsprechen.

Haben Sie weitere Fragen? Gerne können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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