„30 Jahre Nachbarschaftsvertrag – 30 Jahre SdpZ”
Die Antragseinreichung in der Jubiläumsprogrammlinie der SdpZ – mit besonders günstigen Förderbedingungen – ist ab sofort möglich!
Im Jahre 2021 begehen wir das 30. Jubiläum des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland. Mit diesem Vertrag wurde auch die die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit ins Leben gerufen.
In den vergangenen 30 Jahren hat die SdpZ viele wertvolle deutsch-polnische Projekte gefördert und angeregt.
Dies verpflichtet uns umso mehr, dieses runde Datum gemäß dem Auftrag der Stiftung gemeinsam mit unseren Partnern und Antragstellern angemessen zu feiern. Wir laden Sie somit herzlich ein, Anträge für eine Projektförderung im Rahmen der Jubiläumsprogrammlinie „30 Jahre Nachbarschaftsvertrag – 30 Jahre SdpZ“ – mit besonders günstigen Förderbedingungen - einzureichen.
Was wird gefördert?
Bevorzugte Themen:
- die Zukunft des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages; Ermittlung und Abbau von Defiziten im deutsch-polnischen Dialog
- innovative Projekte der historisch-politischen Bildung und zum gegenwärtigen deutsch-polnischem Verhältnis
- Klimawandel als eine wichtige Herausforderung für die deutsch-polnischen Beziehungen
- Stärkung von Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft in beiden Ländern
- Herausforderungen (nach) der Pandemie, Zusammenrücken der Gesellschaften in der COVID-19-Krise.
Bevorzugte Projektformen:
- Seminare und Konferenzen (auch online und im Format „Bilateralität+“)
- Webinare, Online-Bildung
- Veröffentlichungen (z.B. Zeitungsbeilagen, Sonderbeiträge auf Internetportalen)
- Berichte und Analysen
- innovative Kultur- und Bildungsprojekte
Wer kann Anträge einreichen?
· deutsche und polnische Einrichtungen, die ein gemeinsames Projekt durchführen.
Termine:
Antragsfrist: 11.01.2021 – 01.11.2021
Projektrealisierung im Zeitraum: 01.02.2021 – 30.11.2021
Projektabrechnung spätestens bis zum: 15.12.2021
Die Antragstellung ist mit mindestens vier Wochen Vorlauffrist innerhalb des genannten Zeitraums laufend möglich.
Sie erfolgt über das Online-System für Antragsteller auf der Internetseite: https://e-wnioski.fwpn.org.pl/. Bitte vermerken Sie dort im Projekttitel, dass der Antrag im Rahmen der Sonderausschreibung „30 Jahre Nachbarschaftsvertrag – 30 Jahre SdpZ“ gestellt wird.
Jeder Antragsteller darf nur einen Antrag im Rahmen der Jubiläumsprogrammlinie stellen.
Wie sind die
Förderbedingungen?
Projekte im Rahmen Jubiläumsprogrammlinie können mit bis zu 30.000 PLN/6.700 Euro bezuschusst werden. Gleichzeitig kann die Förderung bis zu 80% der Gesamtkosten des Vorhabens decken.
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt in zwei Raten: 80% zu Beginn und 20% nach Abrechnung.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit. Sollten die Mittel vor Abschluss der angegebenen Zeiträume erschöpft sein, werden die Antragsteller über den Abschluss der Programmlinie auf der Internetseite der Stiftung informiert.
Die Mittel aus der Programmlinie können nicht mit einer regulären SdpZ-Förderung im Rahmen desselben Projektes verbunden werden.
Für weitere, allgemeine Hinweise zur Antragstellung, Projektumsetzung und Abrechnung beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen zu diesen Fragen auf den Internetseiten der SdpZ.