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Fördersummen und Antragsfristen

Zuschussanträge können im Onlinesystem für Antragsteller (OSA) unter Einhaltung folgender Fristen gestellt werden.

Alle Anträge für Zuschüsse unabhängig der beantragten Fördersumme können laufend, aber nicht später als drei und nicht früher als acht Monate vor Beginn des Projektes, gestellt werden. Anträge, die vor oder nach Ablauf der angegebenen Fristen eingereicht werden, werden nicht angenommen.

Projekte, die im Rahmen der neuen Grundsätze durchgeführt werden, müssen gemäß dem im Antrag angegebenen Zeitplan umgesetzt und spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres durchgeführt werden, für das der Zuschuss gewährt wurde. Die Umsetzung des Projekts sollte nicht länger als 12 Monate dauern.

Der Höchstbetrag einer Förderung liegt bei 100.000 PLN (21.800 EUR im Jahr 2024).

Anträge bis 6.500 EUR (30.000 PLN) können laufend gestellt werden – unter der Bedingung, dass das frühere Projekt, für das der Antragsteller einen Zuschuss bis 6.500 EUR (30.000 PLN) bekommen hat, abgeschlossen wurde.

Ein Antrag über 6.500 EUR (30.000 PLN) kann nicht häufiger als alle 3 Monate gestellt werden.

Ein Antragsteller, der mit der Abrechnung eines durchgeführten Projektes für das er einen Zuschuss über 6.500 EUR (30.000 PLN) bekommen hat, im Rückstand ist, darf keinen neuen Antrag stellen, solange das alte Projekt nicht abgerechnet ist.

Haben Sie weitere Fragen? Gerne können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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