FAQ
Wie hoch kann die
beantragte Förderung sein?
Die Förderung durch
die SdpZ beträgt höchstens 100.000 PLN bzw. 21.800 EUR.
Wichtiger Hinweis: Ab dem 1.1.2017: Angepasst an die aktuellen Kurse von Währungen werden maximale Zuschusshöhen in Euro. Im Jahr 2023 beträgt der maximale Zuschuss 21.800 Euro (100.000 PLN) oder 6.500 Euro (30.000 PLN).
Die SdpZ fördert maximal:
- 50% der Gesamtkosten des Vorhabens über 30.000 PLN / 6.500 EUR, die übrigen 50% müssen mit Eigen- oder Drittmitteln finanziert werden;
- 80% der Gesamtkosten des Vorhabens bis 30.000 PLN / 6.500 EUR, die übrigen 20% müssen mit Eigen- oder Drittmitteln finanziert werden.
Ist es möglich die
ältere Version des Zuschussantrages zu benutzen?
Nein. Ein Zuschussantrag kann nur mittels des Online-Systems für Antragsteller (OSA) eingereicht werden.
Muss ein über das
OSA gestellter Zuschussantrag auch noch ausgedruckt zur Stiftung geschickt
werden?
Nein. Der Antrag
und die angehängten Dokumente werden nur online und nicht in Papierform
angenommen. Der Online-Antrag hat die Papierform vollständig ersetzt.
Braucht man eine
elektronische Unterschrift, um den Antrag im OSA zu senden?
Nein. Eine
elektronische Unterschrift ist nicht erforderlich.
Hilft mir die SdpZ
beim Ausfüllen eines Zuschussantrages im OSA?
Nein. Eine
ausführliche Anleitung zum Ausfüllen des Online-Antrages finden Sie
unter „Wie stelle ich einen Antrag?“. Außerdem erhalten Sie beim Ausfüllen des Antrages
überall wo das „Hilfe“-Symbol abgebildet ist weitere Erläuterungen zu einzelnen
Punkten.
Wie gehe ich vor,
wenn beim Ausfüllen des Antrages technische Probleme auftreten?
Sollten technische
Probleme bei der Benutzung des OSA auftreten, bitten wir Sie die Hinweise zur
Antragsstellung genau durchzulesen („Wie stelle ich einen Antrag?“). Sollten Sie dennoch Probleme haben, senden Sie eine
E-Mail an isow@fwpn.org.pl mit folgenden Angaben: a) Name des
Antragstellers; b) Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse der
Kontaktperson; c) kurze Beschreibung des aufgetretenen Problems.
Muss der
Online-Antrag zweisprachig eingereicht werden?
Der Antrag wird in
einer vom Antragsteller ausgewählten Sprachversion ausgefüllt. Ausgenomen sind
die mit PL oder DE gekennzeichneten Felder – diese müssen entsprechend in der
geforderten Sprache ausgefüllt werden (PL: Polnisch, DE: Deutsch).
Müssen die dem
Antrag beigefügten Dokumente in beiden Sprachen eingereicht werden?
Der Nachweis über
die Zusammenarbeit mit dem Projektpartner sowie die Projektdokumentation
(Programm, Rezensionen, Referenzen usw.) müssen in beiden Sprachen eingereicht
werden. Amtliche Dokumente sowie Bestätigungen über den Erhalt von Drittmitteln
können in einer der beiden Sprachen eingereicht werden.
Gibt es Fristen für
das Einreichen von Zuschussanträgen?
Zuschussanträge
können laufend gestellt werden, aber nicht später als drei Monate vor Beginn
des Projekts. Ausgenommen sind Projekte, die sich auf Ausschreibungen bewerben.
Anträge bis 6.400 € (30.000 PLN) können laufend gestellt werden - unter der Bedingung, dass das frühere Projekt, für das der Antragsteller einen Zuschuss bis 6.400 € (30.000 PLN) bekommen hat, abgeschlossen wurde.
Ein Antrag über
6.400 € (30.000 PLN) kann nicht häufiger als alle 3 Monate gestellt
werden.
Ein Antragsteller, der mit der Abrechnung eines durchgeführten Projektes für
das er einen Zuschuss über 6.400 € (30.000 PLN) bekommen hat, im
Rückstand ist, darf keinen neuen Antrag stellen, solange das alte Projekt nicht
abgerechnet ist.
Ist eine
Eigenleistung notwendig, wenn man eine Förderung beantragt?
Eine
Eigenleistung ist formal nicht erforderlich, sie verbessert jedoch die Chance,
eine Förderung von der SdpZ zu erhalten. Da die SdpZ Projektkosten nur bis zu
- 50% der Gesamtkosten eines Projektes über 30.000 PLN / 6.500 EUR; , müssen die verbleibenden 50 % aus Eigen- bzw. Drittmitteln gedeckt werden;
- 80% der Gesamtkosten eines Projektes bis 30.000 PLN / 6.500 EUR finanziert, müssen die verbleibenden 20 % aus Eigen- bzw. Drittmitteln gedeckt werden.
Macht die SdpZ
Vorgaben hinsichtlich des Zeitpunkts und der Dauer eines Projekts?
Wann ein Projekt
beginnt und wie lange es dauert, liegt in der Entscheidung des Projektträgers.
Das Projekt muss aber gemäß dem Zeitplan, der im Antrag angegeben wird,
durchgeführt werden.
Kann ein
Zuschussantrag für ein Projekt gestellt werden, um dessen Förderung der
Antragsteller sich bereits früher beworben hat?
Nein. Die Stiftung
nimmt keine Anträge zur erneuten Prüfung an, wenn der Vorstand bereits einmal
darüber entschieden hat.
Beweist die
Entscheidung über die Ablehnung eines Projekts, dass der Antrag formelle Fehler
enthält?
Nein. Anträge, die
formelle Fehler enthalten, werden zum weiteren Prüfungsverfahren durch den
Vorstand nicht angenommen.
Ist es möglich, den
Zuschuss umzuwidmen?
Nur in
Ausnahmefällen und ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der
SdpZ.
Kann ein anderer
Träger als der Zuschussempfänger ein von der SdpZ gefördertes Projekt
durchführen?
Nein. Der Zuschuss
muss vom Zuschussempfänger verwendet werden, der zur Abrechnung des geförderten
Projekts verpflichtet ist.
Kann die
Durchführungsdauer des geförderten Projekts verlängert werden?
Nur in
Ausnahmefällen und vorausgesetzt, dass die SdpZ einer Verlängerung schriftlich
zugestimmt hat.
Wie werden
Entscheidungen über die Bewilligung eines Zuschusses bzw. die Ablehnung eines
Antrages mitgeteilt?
Jeder Antragsteller
bekommt einen schriftlichen Bescheid per Post zugeschickt. Der aktuelle
Bearbeitungsstatus des gestellten Antrages ist außerdem im OSA unter
„Abgeschickte Anträge” einzusehen.
Werden negative
Entscheidungen begründet?
Nein. Negative
Entscheidungen werden von der Stiftung nicht begründet.
Fördert die SdpZ
Vorhaben, deren Träger Einrichtungen der territorialen Selbstverwaltung sind
bzw. diesen unterstehen, z.B. Kulturhäuser?
Ja. Die Stiftung
fördert sowohl Projekte, die von Einrichtungen der territorialen Selbstverwaltung,
als auch von ihnen unterstellten Einrichtungen durchgeführt werden, z.B.
Museen, Kulturhäuser etc.
Muss man einen
Partner haben, um einen Zuschuss beantragen zu können? Wer kann Partner bei der
Durchführung eines Projekts sein?
Die Stiftung fördert
nur Projekte, die in Kooperation mit einem Partner aus dem jeweils anderen Land
durchgeführt werden. Partner kann eine Institution oder ein Verein sein,
die/der sich an der Durchführung des Projekts aktiv beteiligt.
Gibt es eine
Mustererklärung über die Zusammenarbeit?
Nein. Es gibt keine besonderen Vorgaben dafür. Ein Schreiben soll Auskunft über den Charakter und die Form der Zusammenarbeit geben.
Welcher Wechselkurs
des Euro soll verwendet werden?
Wir bitten, den
Mittelkurs am Tag der Unterzeichnung des Zuschussantrags zu verwenden.
Haben Sie Fragen? Gerne können Sie sich jederzeit an uns wenden.