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FAQ

Wie hoch kann die beantragte Förderung sein?
Die Förderung durch die SdpZ beträgt höchstens 100.000 PLN bzw. 21.800 EUR.

Wichtiger Hinweis: Ab dem 1.1.2017: Angepasst an die aktuellen Kurse von Währungen werden maximale Zuschusshöhen in Euro. Im Jahr 2023 beträgt der maximale Zuschuss 21.800 Euro (100.000 PLN) oder 6.500 Euro (30.000 PLN). 

Die SdpZ fördert maximal:

  • 50% der Gesamtkosten des Vorhabens über 30.000 PLN / 6.500 EUR, die übrigen 50% müssen mit Eigen- oder Drittmitteln finanziert werden;
  • 80% der Gesamtkosten des Vorhabens bis 30.000 PLN / 6.500 EUR, die übrigen 20% müssen mit Eigen- oder Drittmitteln finanziert werden. 

Ist es möglich die ältere Version des Zuschussantrages zu benutzen?
Nein. Ein Zuschussantrag kann nur mittels des Online-Systems für Antragsteller (OSA) eingereicht werden.

Muss ein über das OSA gestellter Zuschussantrag auch noch ausgedruckt zur Stiftung geschickt werden?
Nein. Der Antrag und die angehängten Dokumente werden nur online und nicht in Papierform angenommen. Der Online-Antrag hat die Papierform vollständig ersetzt.

Braucht man eine elektronische Unterschrift, um den Antrag im OSA zu senden?
Nein. Eine elektronische Unterschrift ist nicht erforderlich.

Hilft mir die SdpZ beim Ausfüllen eines Zuschussantrages im OSA?
Nein. Eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen des Online-Antrages finden Sie unter  „Wie stelle ich einen Antrag?“. Außerdem erhalten Sie beim Ausfüllen des Antrages überall wo das „Hilfe“-Symbol abgebildet ist weitere Erläuterungen zu einzelnen Punkten.

Wie gehe ich vor, wenn beim Ausfüllen des Antrages technische Probleme auftreten?
Sollten technische Probleme bei der Benutzung des OSA auftreten, bitten wir Sie die Hinweise zur Antragsstellung genau durchzulesen („Wie stelle ich einen Antrag?“). Sollten Sie dennoch Probleme haben, senden Sie eine E-Mail an isow@fwpn.org.pl mit folgenden Angaben: a) Name des Antragstellers; b) Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse der Kontaktperson; c) kurze Beschreibung des aufgetretenen Problems.

Muss der Online-Antrag zweisprachig eingereicht werden?
Der Antrag wird in einer vom Antragsteller ausgewählten Sprachversion ausgefüllt. Ausgenomen sind die mit PL oder DE gekennzeichneten Felder – diese müssen entsprechend in der geforderten Sprache ausgefüllt werden (PL: Polnisch, DE: Deutsch).

Müssen die dem Antrag beigefügten Dokumente in beiden Sprachen eingereicht werden?
Der Nachweis über die Zusammenarbeit mit dem Projektpartner sowie die Projektdokumentation (Programm, Rezensionen, Referenzen usw.) müssen in beiden Sprachen eingereicht werden. Amtliche Dokumente sowie Bestätigungen über den Erhalt von Drittmitteln können in einer der beiden Sprachen eingereicht werden.

Gibt es Fristen für das Einreichen von Zuschussanträgen?
Zuschussanträge können laufend gestellt werden, aber nicht später als drei Monate vor Beginn des Projekts. Ausgenommen sind Projekte, die sich auf Ausschreibungen bewerben.

Anträge bis 6.400 € (30.000 PLN) können laufend gestellt werden  - unter der Bedingung, dass das frühere Projekt, für das der Antragsteller einen Zuschuss bis 6.400 € (30.000 PLN) bekommen hat, abgeschlossen wurde.

Ein Antrag über 6.400 € (30.000 PLN) kann nicht häufiger als alle 3 Monate gestellt werden.

Ein Antragsteller, der mit der Abrechnung eines durchgeführten Projektes für das er  einen Zuschuss über 6.400 € (30.000 PLN) bekommen hat, im Rückstand ist, darf keinen neuen Antrag stellen, solange das alte Projekt nicht abgerechnet ist.

Ist eine Eigenleistung notwendig, wenn man eine Förderung beantragt?
Eine Eigenleistung ist formal nicht erforderlich, sie verbessert jedoch die Chance, eine Förderung von der SdpZ zu erhalten. Da die SdpZ Projektkosten nur bis zu

  • 50% der Gesamtkosten eines Projektes über 30.000 PLN / 6.500 EUR; , müssen die verbleibenden 50 % aus Eigen- bzw. Drittmitteln gedeckt werden;
  • 80% der Gesamtkosten eines Projektes bis 30.000 PLN / 6.500 EUR finanziert, müssen die verbleibenden 20 % aus Eigen- bzw. Drittmitteln gedeckt werden.

Macht die SdpZ Vorgaben hinsichtlich des Zeitpunkts und der Dauer eines Projekts?
Wann ein Projekt beginnt und wie lange es dauert, liegt in der Entscheidung des Projektträgers. Das Projekt muss aber gemäß dem Zeitplan, der im Antrag angegeben wird, durchgeführt werden.

Kann ein Zuschussantrag für ein Projekt gestellt werden, um dessen Förderung der Antragsteller sich bereits früher beworben hat?
Nein. Die Stiftung nimmt keine Anträge zur erneuten Prüfung an, wenn der Vorstand bereits einmal darüber entschieden hat.

Beweist die Entscheidung über die Ablehnung eines Projekts, dass der Antrag formelle Fehler enthält?
Nein. Anträge, die formelle Fehler enthalten, werden zum weiteren Prüfungsverfahren durch den Vorstand nicht angenommen.

Ist es möglich, den Zuschuss umzuwidmen?
Nur in Ausnahmefällen und ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der SdpZ.

Kann ein anderer Träger als der Zuschussempfänger ein von der SdpZ gefördertes Projekt durchführen?
Nein. Der Zuschuss muss vom Zuschussempfänger verwendet werden, der zur Abrechnung des geförderten Projekts verpflichtet ist.

Kann die Durchführungsdauer des geförderten Projekts verlängert werden?
Nur in Ausnahmefällen und vorausgesetzt, dass die SdpZ einer Verlängerung schriftlich zugestimmt hat.

Wie werden Entscheidungen über die Bewilligung eines Zuschusses bzw. die Ablehnung eines Antrages mitgeteilt?
Jeder Antragsteller bekommt einen schriftlichen Bescheid per Post zugeschickt. Der aktuelle Bearbeitungsstatus des gestellten Antrages ist außerdem im OSA unter „Abgeschickte Anträge” einzusehen.

Werden negative Entscheidungen begründet?
Nein. Negative Entscheidungen werden von der Stiftung nicht begründet.

Fördert die SdpZ Vorhaben, deren Träger Einrichtungen der territorialen Selbstverwaltung sind bzw. diesen unterstehen, z.B. Kulturhäuser?
Ja. Die Stiftung fördert sowohl Projekte, die von Einrichtungen der territorialen Selbstverwaltung, als auch von ihnen unterstellten Einrichtungen durchgeführt werden, z.B. Museen, Kulturhäuser etc.

Muss man einen Partner haben, um einen Zuschuss beantragen zu können? Wer kann Partner bei der Durchführung eines Projekts sein?
Die Stiftung fördert nur Projekte, die in Kooperation mit einem Partner aus dem jeweils anderen Land durchgeführt werden. Partner kann eine Institution oder ein Verein sein, die/der sich an der Durchführung des Projekts aktiv beteiligt.

Gibt es eine Mustererklärung über die Zusammenarbeit?

Nein. Es gibt keine besonderen Vorgaben dafür. Ein Schreiben soll Auskunft über den Charakter und die Form der Zusammenarbeit geben.

Welcher Wechselkurs des Euro soll verwendet werden?
Wir bitten, den Mittelkurs am Tag der Unterzeichnung des Zuschussantrags zu verwenden.

Haben Sie Fragen? Gerne können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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