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Auswahlverfahren

Entscheidungen über Anträge 
Anträge, die formale Mängel aufweisen, werden von der SdpZ nicht weiter bearbeitet. Anträge, die die formalen Kriterien erfüllen, werden bearbeitet. Der Stiftungsvorstand entscheidet anschließend über eine Förderung.

Über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages informieren wir Sie per E-Mail. Sie können die Informationen darüber hinaus laufend unter „Abgeschickte Anträge“ im OSA einsehen.

Entscheidungen über Anträge werden innerhalb von drei Monaten getroffen.

Die Stiftung unterliegt keinem Gleichbehandlungsgebot und ist nicht verpflichtet, die Ablehnung von Anträgen zu begründen.

Haben Sie weitere Fragen? Gerne können Sie sich jederzeit an uns wenden.