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Änderungen in den Grundsätzen der Projektförderung

Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich der Höchstbetrag einer Förderung durch die SdpZ auf 21.400 EUR/ 100.000 PLN.
Außerdem erhöht sich bei Anträgen bis 6.400 EUR / 30.000 PLN der prozentuellen Anteil des SdpZ-Zuschusses an den Gesamtprojektkosten auf bis zu 80%. Die übrigen 20% müssen mit Eigen- oder Drittmitteln finanziert werden.
D.h. die SdpZ fördert künftig ....
  • max. 50% der Gesamtkosten eines Vorhabens bei Zuschüssen über 6.400 EUR (Großprojekte)
  • max. 80% der Gesamtkosten eines Vorhabens bei Zuschüssen bis 6.400 EUR (Kleinprojekte)

Bereits jetzt können Anträge nach den neuen Bestimmungen eingereicht werden.