drucken

Ausschreibung des Wettbewerbs um den Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreis



Wer kann beim Wettbewerb mitmachen?

Für den Preis können sich deutsch- und polnischsprachige JournalistInnen, Sender, Redaktionen und Verlage bewerben. Beiträge, die im Zeitraum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2016 erstmalig in Deutschland und / oder in Polen gesendet, gedruckt oder im Internet verbreitet wurden und die den Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs entsprechen, können in den Kategorien Print, Hörfunk, Fernsehen oder „Journalismus in der Grenzregion“ eingereicht werden. Internetbeiträge sollen je nach Schwerpunkt des Beitrags (Text, Ton, Bild) in entsprechender Kategorie angemeldet werden. Der Sonderpreis „Journalismus in der Grenzregion“ wird für einen Beitrag vergeben, der speziell für diese Kategorie eingesandt wird. Für die Kategorien Print, Hörfunk und Fernsehen wird jeweils ein Preisgeld von 5.000 Euro ausgelobt. 2017 wird der Sonderpreis für den besten Beitrag in der Kategorie „Journalismus in der Grenzregion“ durch die Woiwodschaft Lebuser Land verliehen. Dieser ist ebenfalls mit 5.000 Euro dotiert.


Welche Beiträge können eingereicht werden?

Der Deutsch-Polnische Journalistenpreis prämiert die besten Beiträge, die über das jeweilige Nachbarland fair und offen berichten. Die eingereichten Veröffentlichungen sollen konkret dazu beitragen, das Wissen von Deutschen und Polen übereinander zu erweitern, das gegenseitige Verständnis von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft zu verbessern, das Alltagsleben auf beiden Seiten dem jeweiligen Nachbarn näherzubringen und das Zusammenleben in der Europäischen Union zu fördern. In den Beiträgen können sämtliche Aspekte des deutsch-polnischen Verhältnisses thematisiert werden. Besonders willkommen sind Beiträge mit einem Bezug zur aktuellen Entwicklung im Nachbarland. Aber auch Artikel und Sendungen, die sich mit der schwierigen gemeinsamen deutsch-polnischen Geschichte auseinandersetzen,  können eingereicht werden.


Bis wann können Beiträge eingereicht werden?

Einsendeschluss für alle Kategorien ist der 10. Januar 2017. Die Gewinner werden im Rahmen der 10. Deutsch-Polnischen Medientage am 31. Mai 2017 ausgezeichnet. Gastgeber ist im nächsten Jahr die Woiwodschaft Lebuser Land.


Einsenderegeln

Jede Journalistin und jeder Journalist kann nur einen Beitrag in einer der Kategorien einsenden (Artikel / Sendung, keine Serien). Für Sender und Verlage gilt pro Redaktion ebenfalls nur ein Beitrag. Keine Serien. Die Länge der Printbeiträge darf 25.000 Anschläge und der Hörfunk- und Fernsehbeiträge 60 Minuten nicht überschreiten.

Unter den eingesandten Arbeiten wird die aus unabhängigen Fachjuroren und Vertretern der Organisatoren bestehende Jury die besten Arbeiten in den vier Wettbewerbskategorien (Print, Hörfunk, Fernsehen und „Journalismus in der Grenzregion”) auswählen.

Sonderregelung für die Kategorie „Journalismus in der Grenzregion“:

Der Beitrag muss beispielgebend das Zusammenwachsen und die Veränderungen im Alltag in der Grenzregion zwischen Polen und Deutschland dokumentieren.

Zudem muss der Beitrag veröffentlich worden sein:
  • in einem Medium (Print, Hörfunk, Fernsehen), dessen Redaktion ihren Hauptsitz in einer der sechs Partnerregionen hat. Dazu zählen auch Korrespondentenbüros und
  • von einem in den sechs Partnerregionen ansässigen Journalisten/einer dort ansässigen Journalistin.
Als Partnerregionen gelten die Grenzen der Ausrichterländer des deutsch-polnischen Journalistenpreises – die Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und die Wojewodschaften Niederschlesien, Westpommern und Lebuser Land.“

Für die Beiträge, die in der Kategorie „Journalismus in der Grenzregion“ eingereicht werden, gelten die gleichen Längenbeschränkungen wie bei den anderen Kategorien (Die Länge der Printbeiträge bis zu 25.000 Anschläge, Hörfunk- und Fernsehbeiträge dürfen 60 Minuten nicht überschreiten).

Bitte beachten Sie folgende Einsendebedingungen. Beiträge, die folgenden Bedingungen nicht entsprechen, kommen nicht in die Wertung.

PRINT-Beiträge (sowohl gedruckte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel als auch reine Online-Artikel):

  1. Bitte laden Sie Printbeiträge in den Formaten PDF, DOC/DOCX, RTF, TXT oder ODT-Datei bei www.dpjp.de hoch
  2. oder senden Sie die Datei in folgenden Formaten: PDF, DOC/DOCX, RTF, TXT oder ODT per Mail an: dpjp@sk.sachsen.de oder hm@muellerundbuenker.de. Bei PDF-Dateien bitte auch getrennt den Text als DOC/DOCX zur Überprüfung der Beitragslänge einreichen,
  3. oder schicken Sie den Beitrag in den o.g. Formaten in digitaler Form auf zwei CDs/DVDs per Post an die unten genannte Adresse. Eine der CDs wird für Archivierungszwecke gebraucht, die andere ist nötig, um für die Jury des Preises eine Präsentation der eingereichten Beiträge vorzubereiten.

HÖRFUNK- und FERNSEH-Beiträge:

Bitte schicken Sie uns zwei Kopien des Originalbeitrags auf zwei DVDs/CDs (Zulässige Formate für Hörfunkbeiträge sind: MP3, MP4; für Fernsehbeiträge: MPG, AVI). Eine der CDs wird für Archivierungszwecke gebraucht, die andere ist nötig, um für die Jury des Preises eine Präsentation der eingereichten Beiträge vorzubereiten.

Unabhängig von der Kategorie des Beitrags der Form der Einsendung muss die Erstveröffentlichung im Jahr 2016 klar erkennbar und ggf. überprüfbar sein.

Die mit Hilfe des Online-Registrierungssystems auf www.dpjp.de registrierten Hörfunk- und Fernsehbeiträge sollen zweimal auf DVD/CD kopiert und unverzüglich per Post gesendet werden.

Beiträge in deutscher Sprache werden online bei www.dpjp.de eingereicht oder per Post an das Büro des Deutsch-Polnischen Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreises in Dresden gesendet, unabhängig von der Nationalität der Autorin / des Autors.

Heidrun Müller
Sächsische Staatskanzlei
Büro Deutsch-Polnischer Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreis
Archivstr. 1
D-01097 Dresden

Bei Fragen steht Ihnen Heidrun Müller zur Verfügung:

dpjp@sk.sachsen.de oder hm@muellerundbuenker.de
Telefon: +49 (351) 56 36 28 01
Mobil: +49 177 246 5130

Beiträge in polnischer Sprache können online bei www.dpjp.de/pl eingereicht oder per Post an das Warschauer Büro der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit gesendet werden, unabhängig von der Nationalität der Autorin / des Autors.

Bei Fragen steht Ihnen
Magdalena Przedmojska zur Verfügung:
Fundacja Współpracy Polsko-Niemieckiej / Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit
ul. Zielna 37
00-108 Warszawa
Polen
magdalena.przedmojska@fwpn.org.pl
Tel. +48 22 338 62 73

Im Fall einer Nominierung für das Finale des Wettbewerbs verpflichten sich die Autoren von Radio- und TV-Beiträgen, innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung durch die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit das Manuskript der Sendung elektronisch an magdalena.przedmojska@fwpn.org.pl (Word- oder RTF-Dokument) zuzusenden.

Unabhängig davon, zu welcher Kategorie der Beitrag gehört, und in welcher Form er eingereicht wird, muss ersichtlich und ggf. überprüfbar sein, in welchem Medium er erstmals im Jahre 2016 veröffentlicht wurde. Ebenso muss eindeutig nachvollziehbar sein, dass der Beitrag erstmals im Vorjahr der Preisvergabe veröffentlicht wurde. Wurde ein Beitrag in Deutschland und in Polen veröffentlicht, soll er in dem Land zum Wettbewerb eingereicht werden, wo die Erstveröffentlichung stattfand. Es ist nicht möglich, einen Beitrag in polnischer und deutscher Sprache auf der deutschen und auf der polnischen Seite anzumelden.

Eingereichte Unterlagen und Aufnahmen werden nicht zurückgesendet.


Autorenrechte

Mit der Anmeldung werden den Veranstaltern des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises die Rechte zur Veröffentlichung und Vorführung der eingereichten Beiträge im Rahmen der Deutsch-Polnischen Medientage und der Preisverleihung des Deutsch-Polnischen Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreises sowie in Zusammenhang mit dem Preis stehenden Publikationen, auf betreffenden Homepages und weiteren elektronischen Veröffentlichungen eingeräumt. Bei Beiträgen mit FotografInnen als KoautorInnen bezieht sich dieses auch auf Bildrechte.

Für den Fall der Nominierung und Auszeichnung mit einem Preis wird den Veranstaltern darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, den prämierten Beitrag als Ganzes oder in Teilen nachzudrucken, auszustrahlen oder auf den Internetseiten der Veranstalter online zu stellen. Wird ein Beitrag eingereicht, ohne dass der Anmeldende im Besitz der notwendigen Rechte ist, stellt er die Veranstalter insoweit frei von Verantwortung.

Mit der Anmeldung wird die Anerkennung der Teilnahmebedingungen bestätigt.


Dokumente zum Download

Das Anmeldeformular 2017 können Sie als PDF- oder als Word-Datei am Ende dieser Seite herunterladen.



Pressemitteilung

DOPPEL-JUBILÄUM +++ 20. Wettbewerb um den Deutsch-Polnischen Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreis +++ Ehrung bei den 10. Deutsch-Polnischen Medientagen +++ Gastgeber Lebuser Land +++ Wieder Sonderpreis „Journalismus in der Grenzregion“ +++ Anmeldefrist für alle Kategorien:  10. Januar 2017

Zum 20. Mal wird der Deutsch-Polnische Journalistenpreis ausgeschrieben. Die Auslobung richtet sich an alle Journalistinnen und Journalisten aus beiden Ländern. Gesucht werden journalistische Beiträge, die das Wissen über das Nachbarland erweitern und zum besseren gegenseitigen Verständnis von Polen und Deutschen führen.  Die Gewinner werden im Rahmen der 10. Deutsch-Polnischen Medientage vom 31. Mai bis 1. Juni 2017 ausgezeichnet. Gastgeber ist im nächsten Jahr die Woiwodschaft Lebuser Land. Der Preis ist seit Dezember 2013 in Würdigung der journalistischen Tätigkeit des Bürgerrechtlers und nach 1989 ersten demokratisch gewählten Premiers Polens nach Tadeusz Mazowiecki benannt.

Der Deutsch-Polnische Journalistenpreis wird in 3 Kategorien vergeben: Print, Hörfunk und Fernsehen, das Preisgeld beträgt 5.000 Euro je Kategorie. Die Stifter des Preises sind die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit, die Robert Bosch Stiftung sowie die sechs Partnerregionen: drei Bundesländer – Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und der Freistaat Sachsen sowie drei Woiwodschaften – Westpommern, Lebuser Land und Niederschlesien. Eine weitere Kategorie des Wettbewerbs ist der von der Woiwodschaft Lebuser Land ebenfalls mit 5.000 Euro dotierte Sonderpreis „Journalismus in der Grenzregion”.

Die Marschallin der Woiwodschaft Elżbieta Anna Polak stellte anlässlich der Ausschreibung fest, dass „die Medientage und die Zeremonie zur Verleihung des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises eine herausragende Gelegenheit sind, um sich zu treffen und Meinungen auszutauschen. Auch bieten sie die Möglichkeit, Erfahrungen zu teilen. Die Diskussionsthemen umfassen viele Lebensbereiche auf beiden Seiten der Grenze und erlauben es den Nachbarn sich kennenzulernen. Sie verbessern ebenfalls die wichtigen grenzüberschreitenden Beziehungen in einem sich weiterhin integrierenden Europa. Solche Treffen bilden das Fundament für eine ehrliche und gewissenhafte Darstellung der Realität in Polen und Deutschland. Tadeusz Mazowiecki, der Namensgeber des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises, sagte einmal, dass ‘eine Versöhnung nur dann möglich ist, wenn wir uns von der Furcht voreinander lossagen können‘. Ich bin davon überzeugt, dass die Arbeit der JournalistInnen und die Zusammenarbeit während der Medientage in erster Linie Ängste zerstreuen und die zuweilen noch vorhandenen, meiner Meinung nach immer weniger werdenden, Barrieren abbauen sollen.”

Teilnahmebedingungen

Für den Wettbewerb können deutsche und polnische Journalisten sowie Radiosender und Redaktionen aus Polen und Deutschland Beiträge einreichen, die vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 ausgestrahlt, übertragen, gedruckt oder im Internet erschienen sind. Beiträge, die auf Polnisch erschienen sind, werden bei der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit eingereicht, Beiträge auf Deutsch dagegen im Büro des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises in der Staatskanzlei des Freistaats Sachsen, unabhängig von der Nationalität des Autors. Die ausführlichen Teilnahmebedingungen und Formulare für die Preisausschreibung sind ab dem 14.11.2016 unter www.sdpz.org/aktuelles abrufbar.

Einreichungsfrist für Beiträge in allen Kategorien ist der 10. Januar 2017. Für Teilnehmer, die ihren Beitrag in der Kategorie Print oder Printbeiträge in der Kategorie „Journalismus in der Grenzregion” einreichen, ist dies auf zwei verschiedenen Wegen möglich – per Post an das Büro in Warschau (Beiträge auf Polnisch) und Dresden (Beiträge auf Deutsch) oder über das Online-Registrierungssystem (www.dpjp.de).

Kontakt

Heidrun Müller
Büro des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises
Staatskanzlei des Freistaats Sachsen
Archivstraße 1, 01097 Dresden
Telefon: +49 (351) 56 36 28 01
Fax: +49 (351) 56 36 28 00
Mobil: +49 177 246 5130
Email:
dpjp@sk.sachsen.de
kontakt@muellerundbuenker.de

Magdalena Przedmojska
Projektkoordinatorin
Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit
ul. Zielna 37, 00-108 Warszawa
Telefon: + 48 (22) 338 62 73
Fax: + 48 (22) 338 62 01
Email: magdalena.przedmojska@fwpn.org.pl





Zum Downloaden