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Die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit vereinheitlicht die Fristen zur Einreichung von Anträgen

Alle Anträge für Zuschüsse unabhängig der beantragten Fördersumme können laufend, aber nicht später als vier Monate vor Beginn des Projektes, gestellt werden. Die neue Regelung gilt für Projekte mit Realisierungstermin ab dem 15. Mai 2014.

Die Friständerung betrifft Anträge bis zu 10.000 PLN / 2.500 EUR, die bisher zwei Monate vor Projektbeginn gestellt werden konnten.

Ausgenommen sind Projekte, die sich auf Ausschreibungen bewerben. Für mehr Informationen siehe auch Ausschreibungsverfahren.