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Wettbewerb um den 19. Deutsch-Polnischen Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreis ausgeschrieben

Wettbewerb um den 19. Deutsch-Polnischen Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreis ausgeschrieben – Auslobung des Preises „Journalismus in der Grenzregion“ durch den Freistaat Sachsen – Einsendeschluss am 10. Januar 2016 – Medientage am 11. und 12. Mai 2016 in Leipzig (Sachsen).

Bereits zum 19. Mal wird der Deutsch-Polnische Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreis ausgelobt. Gesucht werden dafür journalistische Beiträge, die das Wissen über das Nachbarland erweitern und zum besseren gegenseitigen Verständnis von Polen und Deutschen führen. Die Gewinner werden im Rahmen der 9. Deutsch-Polnischen Medientage ausgezeichnet, die vom 11. bis 12. Mai 2016 in Leipzig (Sachsen) stattfinden.

Der gastgebende Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Stanislaw Tillich, betont anlässlich der Auslobung: „Die Verleihung des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises und die Medientage sind in beiden Ländern mittlerweile ein beliebter Branchentreffpunkt für Journalisten, der zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch genutzt wird. Gerade diese persönlichen Begegnungen und regelmäßigen Treffen tragen dazu bei, dass auch Medienvertreter grenzüberschreitend gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Wie wichtig Sachsen das Zusammenleben in der Grenzregion ist, zeigt auch der von uns ausgelobte Sonderpreis. Damit sollen vor allem die Arbeiten von Journalisten gewürdigt werden, die im Grenzraum unterwegs sind und sich mit Alltagsthemen beschäftigen, die die Menschen beiderseits der Grenze berühren.“

Der Deutsch-Polnische Journalistenpreis wird in den Kategorien Print, Hörfunk und Fernsehen vergeben und ist mit jeweils 5.000 Euro dotiert.  Stifter des Preises sind die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit, die Robert-Bosch-Stiftung und die sechs Partnerregionen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, der Freistaat Sachsen sowie Westpommern, Lebuser Land und Niederschlesien. Eine weitere Kategorie ist der seit zwei Jahren vergebene Preis „Journalismus in der Grenzregion“, ebenfalls mit 5.000 Euro dotiert, der diesmal durch den Freistaat Sachsen gestiftet wird.

Teilnahmebedingungen

Journalisten, Hörfunk- und Fernsehsender sowie Redaktionen aus Polen und Deutschland können die Beiträge, die erstmals im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 veröffentlicht wurden, zur Teilnahme am Wettbewerb einreichen. Die Beiträge, die erstmals in deutscher Sprache veröffentlicht wurden, sollen beim Büro des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises in der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen angemeldet werden; diejenigen, die erstmals in polnischer Sprache erschienen sind – bei der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit in Warschau, unabhängig davon, welche Nationalität der Autor repräsentiert.

Medienvertreter aus den drei Grenzwoiwodschaften Westpommern, Lebuser Land und Niederschlesien sowie den drei Grenzbundesländern Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern können sich erstmals direkt für den Sonderpreis „Journalismus in der Grenzregion“ bewerben. Der Beitrag sollte  beispielgebend das Zusammenwachsen und die Veränderungen im Alltag in der Grenzregion dokumentieren und maximal 30 Minuten dauern (Hörfunk- und Fernsehbeiträge) oder maximal 10.000 Anschläge inklusive Leerzeichen (Printbeiträge) beinhalten. Bewerbungsberechtigt für diesen Preis sind nur Journalistinnen und Journalisten oder Redaktionen, die in den sechs Partnerregionen beheimatet sind. Es können Beiträge aus Hörfunk, Fernsehen und Print eingereicht werden.

Unter den eingesandten Arbeiten wird die aus unabhängigen Fachjuroren  und Vertretern der Ausrichter bestehende Jury die besten Arbeiten in den vier Kategorien (Hörfunk, Fernsehen, Print und „Journalismus in der Grenzregion“) auswählen.

Jeder Journalist kann nur einen Beitrag einsenden. Für Sender und Verlage gilt pro Redaktion ebenfalls nur ein Beitrag. Keine Serien. Internetbeiträge sollen je nach Schwerpunkt des Beitrags (Text, Ton, Bild) in entsprechender Kategorie angemeldet werden.

Einsendeschluss für alle Beiträge ist der 10. Januar 2016.

Teilnahmebedingungen und Wettbewerbsunterlagen sind unter www.dpjp.de abrufbar.

Der Deutsch-Polnische Journalistenpreis wird seit 1997 vergeben, seit 2008 findet die Verleihung im Rahmen der Deutsch-Polnischen Medientage abwechselnd in deutscher und polnischer Grenzregion statt. Der Preis wird seit Dezember 2013 in Würdigung der journalistischen Tätigkeit des Bürgerrechtlers und ersten demokratisch gewählten Premiers Polen nach der Wende „Tadeusz-Mazowiecki-Journalistenpreis“ genannt.


Kontakt:

Heidrun Müller
Büro des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises

Staatskanzlei des Freistaates Sachsen

Archivstraße 1, 01097 Dresden
Tel.: +49 (351) 564 1332
Fax: +49 (351) 564 1359
Mobil: +49 177 246 5130
Mail: dpjp@sk.sachsen.de

Magdalena Przedmojska
Projektkoordinatorin

Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit

ul. Zielna 37, 00-108 Warszawa

Tel.: +48 (22) 338 62 73

Fax: +48 (22) 338 62 01 

Mail: magdalena.przedmojska@fwpn.org.pl