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ZUZAM – RAZEM – RAZAM

Die SdpZ fungiert schon lange als Brückenbauer zwischen der Zivilgesellschaft in Deutschland, Polen und den Ländern der Östlichen Partnerschaft – eine Rolle, die angesichts der jüngsten Ereignisse in Belarus umso wichtiger scheint.

Seit der offenbar gefälschten Wiederwahl von Aleksandr Lukaschenka berichten Medien weltweit über die politische Krise im Land, die andauernden Proteste beispiellosen Ausmaßes und die Menschen, die mutig und friedlich ihren Wunsch nach demokratischem Wandel zum Ausdruck bringen. Mit sorgen- und hoffnungsvollem Blick auf den allgemeinen Aufbruch der belarussischen Gesellschaft schreibt die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit unter dem Motto „ZUZAM – RAZEM – RAZAM“ ein niedrigschwelliges Förderprogramm für deutsch-polnische (Bürger-)Initiativen zur Annäherung an und in Solidarität mit Belarus aus.

In 2021 jähren sich zum 30. Mal die Unterzeichnung des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages (17. Juni 1991) sowie die Unabhängigkeitserklärung des Staates Belarus (25. August 1991), zwei geeignete Anlässe, um das enorme Potenzial grenzüberschreitenden Bürgerengagements auf beiden Seiten der Oder zu nutzen und den zivilgesellschaftlichen Dialog mit Belarus im Rahmen der Östlichen Partnerschaft der EU wiederzubeleben.  

FÖRDERKRITERIEN

Wer? 
Das Förderangebot richtet sich an deutsche und polnische Einrichtungen der Zivilgesellschaft, die gemeinsam mit einem belarussischen Partner aus Belarus oder im Exil ein solidarisches Projekt für Belarus umsetzen wollen.

Was?
Gefördert werden grenzüberschreitende zivilgesellschaftliche Initiativen gemeinnütziger Organisationen aus Polen und Deutschland, die…

  • den mühsamen Demokratisierungsprozesses in Belarus durch Dialog, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer mit der Zivilgesellschaft unterstützen
  • die zivilgesellschaftlichen Strukturen in Belarus durch Vernetzung mit Partnerorganisationen in Polen und Deutschland stärken, zum Ausbau zwischenmenschlicher Kontakte und neuer, trilateraler Kooperationsformate beitragen
  • das Interesse und Aufmerksamkeit für das östliche Nachbarland in der deutschen und polnischen Öffentlichkeit aufrechterhalten
  • ein breites Publikum für die besondere Geschichte und Lage von Belarus zwischen der EU und Russland sensibilisieren

Berücksichtigt werden trilaterale Formate unter Einbezug einer belarussischen Partnerorganisation oder von VertreterInnen aus Belarus bzw. der in Polen, Deutschland und anderen Ländern (z.B. in Litauen) aktiven belarussischen Exilgemeinschaft. Ein belarussischer Beitrag wird in jedem Fall vorausgesetzt. Aufgrund der besonderen Rolle von Frauen bei der Protestbewegung in Belarus, sind Projekte, die sich dieser Zielgruppe und der Gleichbehandlungsthematik widmen, ausdrücklich erwünscht. Ferner sind Vorhaben, die die polnisch-belarussische Grenzregion in den Blick nehmen sehr willkommen.

Projektformate
Förderfähig sind verschiedene Veranstaltungsformate mit und ohne Begegnungscharakter. Wegen der ungewissen Entwicklung der Covid19-Pandemie liegt der Fokus auf digitalen und/oder hybriden Vorhaben, die das Internet als virtuellen Begegnungs- und Dialograum und Präsentationsfläche nutzen.

Förderhöhe

Projekte im Rahmen der Programmlinie können mit bis zu 30.000 PLN/6.700 Euro bezuschusst werden.

Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt einmalig (100%) zu einem vom Zuschussempfänger gewählten Termin des Mittelabrufs. Der Zuschussempfänger versichert, die Mittel nur insoweit und nicht eher anzufordern, als sie innerhalb von sechs Wochen nach Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt werden. Geförderte Projekte müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung, spätestens jedoch bis zum 07.12.2021ordnungsgemäß abgerechnet werden.

Wann? 
Antragseinreichungsfrist: 15.03.2021 - 15.10.2021 
Projektrealisierungszeitraum: 15.04.2021 - 30.11.2021

Wie? 
Die Antragstellung ist abweichend vom regulären SdpZ-Verfahren mit mindestens vier Wochen Vorlauffrist innerhalb des genannten Zeitraums laufend möglich. Sie erfolgt über das Online-System für Antragsteller:
https://sdpz.org/zuschussantrage/wie-stelle-ich-einen-antrag-. Bitte vermerken Sie dort im Projekttitel, dass Sie Ihren Antrag im Rahmen der Sonderausschreibung „RAZAM“ stellen.

Projektpartnersuche
Falls für die Umsetzung Ihrer Projektidee noch Partner aus Polen bzw. Deutschland oder Kontakte zu belarussischen AkteurInnen der belarussischen Zivilgesellschaft benötigen, werden wir gerne vermittelnd tätig. Bitte wenden Sie sich hierzu an Karolina Fuhrmann (karolina.fuhrmann@sdpz.org) oder Aneta Jędrzejczak (aneta.jedrzejczak@sdpz.org).

Öffentlichkeitsarbeit
Das geförderte Projekt sollte über eine gewisse Sichtbarkeit verfügen, indem seine Ergebnisse öffentlichkeitswirksam dargestellt werden. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass das Projekt aus Mitteln des Auswärtigen Amtes im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ finanziert wurde.  Detaillierte Informationen über die Anforderungen der Öffentlichkeitsarbeit sind in der „Verpflichtungserklärung des Zuwendungsempfängers“ vermerkt.

Hinweise:
Über die Förderung entscheidet nach Qualitätsgesichtspunkten der Vorstand der SdpZ.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit. Sollten die Mittel vor Abschluss der angegebenen Zeiträume erschöpft sein, werden die Antragsteller über den Abschluss der Programmlinie auf der Website der Stiftung informiert. Die Mittel aus der Programmlinie können nicht mit einer regulären SdpZ-Förderung im Rahmen desselben Projektes verbunden und jeder Institution nur einmal gewährt werden.

Für weitere, allgemeine Hinweise zur Antragstellung, Projektumsetzung und Abrechnung beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen zu diesen Fragen auf den Seiten der SdpZ.