ZUZAM – RAZEM – RAZAM
Die SdpZ fungiert schon lange als Brückenbauer zwischen der Zivilgesellschaft in Deutschland, Polen und den Ländern der Östlichen Partnerschaft – eine Rolle, die angesichts der jüngsten Ereignisse in Belarus umso wichtiger scheint.
Seit der offenbar gefälschten Wiederwahl von Aleksandr Lukaschenka berichten Medien weltweit über die politische Krise im Land, die andauernden Proteste beispiellosen Ausmaßes und die Menschen, die mutig und friedlich ihren Wunsch nach demokratischem Wandel zum Ausdruck bringen. Mit sorgen- und hoffnungsvollem Blick auf den allgemeinen Aufbruch der belarussischen Gesellschaft schreibt die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit unter dem Motto „ZUZAM – RAZEM – RAZAM“ ein niedrigschwelliges Förderprogramm für deutsch-polnische (Bürger-)Initiativen zur Annäherung an und in Solidarität mit Belarus aus.
In 2021 jähren sich zum 30. Mal die Unterzeichnung des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages (17. Juni 1991) sowie die Unabhängigkeitserklärung des Staates Belarus (25. August 1991), zwei geeignete Anlässe, um das enorme Potenzial grenzüberschreitenden Bürgerengagements auf beiden Seiten der Oder zu nutzen und den zivilgesellschaftlichen Dialog mit Belarus im Rahmen der Östlichen Partnerschaft der EU wiederzubeleben.
FÖRDERKRITERIEN
Wer?
Das Förderangebot richtet
sich an deutsche und polnische Einrichtungen der Zivilgesellschaft, die gemeinsam
mit einem belarussischen Partner aus Belarus oder im Exil ein solidarisches
Projekt für Belarus umsetzen wollen.
Was?
Gefördert werden
grenzüberschreitende zivilgesellschaftliche Initiativen gemeinnütziger Organisationen
aus Polen und Deutschland, die…
- den mühsamen Demokratisierungsprozesses in Belarus durch Dialog, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer mit der Zivilgesellschaft unterstützen
- die zivilgesellschaftlichen Strukturen in Belarus durch Vernetzung mit Partnerorganisationen in Polen und Deutschland stärken, zum Ausbau zwischenmenschlicher Kontakte und neuer, trilateraler Kooperationsformate beitragen
- das Interesse und Aufmerksamkeit für das östliche Nachbarland in der deutschen und polnischen Öffentlichkeit aufrechterhalten
- ein breites Publikum für die besondere Geschichte und Lage von Belarus zwischen der EU und Russland sensibilisieren
Berücksichtigt werden trilaterale Formate unter Einbezug einer belarussischen Partnerorganisation oder von VertreterInnen aus Belarus bzw. der in Polen, Deutschland und anderen Ländern (z.B. in Litauen) aktiven belarussischen Exilgemeinschaft. Ein belarussischer Beitrag wird in jedem Fall vorausgesetzt. Aufgrund der besonderen Rolle von Frauen bei der Protestbewegung in Belarus, sind Projekte, die sich dieser Zielgruppe und der Gleichbehandlungsthematik widmen, ausdrücklich erwünscht. Ferner sind Vorhaben, die die polnisch-belarussische Grenzregion in den Blick nehmen sehr willkommen.
Projektformate
Förderfähig sind verschiedene Veranstaltungsformate mit und
ohne Begegnungscharakter. Wegen der ungewissen Entwicklung der Covid19-Pandemie
liegt der Fokus auf digitalen und/oder hybriden Vorhaben, die das Internet als virtuellen
Begegnungs- und Dialograum und Präsentationsfläche nutzen.
Förderhöhe
Projekte im Rahmen der Programmlinie können mit bis zu 30.000 PLN/6.700 Euro bezuschusst werden.
Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt einmalig (100%) zu einem vom Zuschussempfänger gewählten Termin des Mittelabrufs. Der Zuschussempfänger versichert, die Mittel nur insoweit und nicht eher anzufordern, als sie innerhalb von sechs Wochen nach Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt werden. Geförderte Projekte müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung, spätestens jedoch bis zum 07.12.2021, ordnungsgemäß abgerechnet werden.
Wann?
Antragseinreichungsfrist: 15.03.2021 - 15.10.2021
Projektrealisierungszeitraum: 15.04.2021 - 30.11.2021
Wie?
Die Antragstellung ist abweichend vom regulären SdpZ-Verfahren mit mindestens
vier Wochen Vorlauffrist innerhalb des genannten Zeitraums laufend möglich.
Sie erfolgt über das Online-System für Antragsteller: https://sdpz.org/zuschussantrage/wie-stelle-ich-einen-antrag-.
Bitte vermerken Sie dort im Projekttitel, dass Sie Ihren Antrag im Rahmen der
Sonderausschreibung „RAZAM“ stellen.
Projektpartnersuche
Falls für die Umsetzung Ihrer Projektidee noch Partner
aus Polen bzw. Deutschland oder Kontakte zu belarussischen AkteurInnen der belarussischen
Zivilgesellschaft benötigen, werden wir gerne vermittelnd tätig. Bitte wenden
Sie sich hierzu an Karolina Fuhrmann (karolina.fuhrmann@sdpz.org) oder Aneta
Jędrzejczak (aneta.jedrzejczak@sdpz.org).
Öffentlichkeitsarbeit
Das
geförderte Projekt sollte über eine gewisse Sichtbarkeit verfügen, indem seine
Ergebnisse öffentlichkeitswirksam dargestellt werden. Die Zuwendungsempfänger sind
verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass das Projekt aus Mitteln des Auswärtigen
Amtes im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit
mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und
Russland“ finanziert wurde. Detaillierte
Informationen über die Anforderungen der Öffentlichkeitsarbeit sind in der „Verpflichtungserklärung
des Zuwendungsempfängers“ vermerkt.
Hinweise:
Über die Förderung
entscheidet nach Qualitätsgesichtspunkten der Vorstand der SdpZ.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit.
Sollten die Mittel vor Abschluss der angegebenen Zeiträume erschöpft sein,
werden die Antragsteller über den Abschluss der Programmlinie auf der Website
der Stiftung informiert. Die Mittel aus der Programmlinie können
nicht mit einer regulären SdpZ-Förderung im Rahmen desselben Projektes
verbunden und jeder Institution nur einmal gewährt werden.
Für weitere, allgemeine Hinweise zur Antragstellung, Projektumsetzung und Abrechnung beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen zu diesen Fragen auf den Seiten der SdpZ.