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Kalendarium

Das Problem der überlangen Verfahrensdauer im demokratischen Rechtsstaat.

17 November 2016 - 18 November 2016 Warszawa, ul. Nowy Świat 72

Gegenstand des Projekts bildet die Untersuchung inwiefern Polen und Deutschland die in ihren Verfassungen und in Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Garantie auf Verhandlung der Rechtsstreitigkeiten innerhalb angemessener Frist erfüllen und die Feststellung, inwiefern die in dem jeweils anderen Staat gesammelten Erfahrungen in Bezug auf Beschleunigung der Verfahren für mögliche diesbezügliche Reformen von Nutzen sein können. Zwischen Deutschland und Polen gibt es nicht nur einen großen Wirtschaftsverkehr, sondern auch einen regen Rechtsverkehr. Einer der Gründe dafür liegt in der Verabschiedung in den letzten Jahren zahlreicher europarechtlicher Regelungen. Eine erhebliche Bedeutung spielt auch die steigende Mobilität der Bürger in der EU. Bei vielen Verfahren, die vor Gerichten in Polen oder Deutschland anhängig werden, entsteht eine Verbindung zu Verfahren in dem anderen Staat - z.B. beim Ersuchen um eine Zeugenvernehmung oder Beweissicherung. Gegenstand der Fachtagung am 17. und 18. November 2016 im Institut der Rechtswissenschaften der Polnischen Akademie der Polnischen Akademie der Wissenschaften bilden auch die Fragen der Effektivität des Verfahrens vor den Gerichten der EU, insbesondere des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH. Das Projekt erstrebt, das Spannungsverhältnis zwischen einem immer stärkeren Ausbau des Rechtsschutzes und der gerade dadurch bewirkten Verlängerung der Dauer der Gerichtsverfahren anhand der polnischen und deutschen Rechtslage in ihren europarechtlichen Bezügen aufzuklären und Vorschläge zu entwickeln, wie der demokratische Rechtsstaat die Herausforderung der überlangen Verfahrensdauer bewältigen kann. Die Ergebnisse des Projekts werden im ersten Halbjahr 2017 in einem Tagungsband veröffentlicht.