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Bürgerinitiativen 25+

Nach „25 Jahren guter Nachbarschaft“ ist die Zivilgesellschaft in Polen und Deutschland jetzt gefragt, den bilateralen Beziehungen unter veränderten Rahmenbedingungen neuen Schwung zu verleihen, die gemeinsame Zukunft als Nachbarn und Partner in Europa von unten mitzugestalten.   

Gerade jetzt, da das Friedensprojekt EU infolge von Brexit und Flüchtlingskrise infrage gestellt wird und die Vorteile der Gemeinschaft nicht mehr wahrgenommen bzw. erfahren werden, braucht es mutige und besonnene Europäer, die sich für den europäischen Zusammenhalt, für ein „besseres“ Europa einsetzen.

Ausgehend vom Motto „Europäisch denken, lokal handeln!“ setzen wir unsere Hoffnung auf die proeuropäische Zivilgesellschaft in Deutschland  und Polen, zwei Ländern im Herzen Europas, denen bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen für die aktuellen Herausforderungen auf dem Kontinent eine besondere Rolle und Verantwortung zukommt.

Vor diesem Hintergrund schreibt die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit das bilaterale Förderprogramm „Bürgerinitiativen 25+: Europa gemeinsam besser machen!“ aus. Es soll zivilgesellschaftliche Akteure aus Polen und Deutschland dazu befähigen, im grenzüberschreitenden Austausch Antworten auf drängende Herausforderungen unserer Zeit zu finden und die Mitmenschen für europäisches Denken und Handeln zu begeistern.

Förderkriterien:

Wer?
Deutsche und polnische Institutionen der Zivilgesellschaft, die gemeinsam ein Projekt mit Fokus auf (soziale, politische, wirtschaftliche und  ökologische) Herausforderungen im Europa des 21. Jahrhundert umsetzen möchten.  

Was?
Förderfähig sind alle Veranstaltungsformate mit Ausnahme reiner Kultur- und Sportveranstaltungen, die der Sensibilisierung für und dem Umgang mit Themen wie z.B. Klimawandel, Flucht, (Arbeits-) Migration, soziale Gerechtigkeit, Demokratieabbau, Populismus, Chancen und Gefahren der Digitalisierung u.Ä.) dienen.

Gemeinsame Projekte können mit bis zu 30.000 PLN / 6.800 Euro bezuschusst werden. Gleichzeitig kann die Förderung max. 80% der Gesamtkosten des Vorhabens decken.


Wann?
Antragsfrist: 01.04.2017 - 31.07.2017
Projektrealisierung im Zeitraum: 01.05.-15.10.2017

Wie?
Die Antragstellung ist abweichend vom regulären SdpZ-Verfahren mit mindestens einmonatiger Vorlauffrist innerhalb des genannten Zeitraums laufend möglich. Sie erfolgt über das Online-System für Antragsteller. Bitte vermerken Sie dort im Projekttitel, dass Sie Ihren Antrag im Rahmen der Sonderausschreibung Bürgerinitiativen 25 + stellen.


Hinweise:


Über die Förderung entscheidet nach Qualitätsgesichtspunkten der Vorstand der SdpZ. „Grassroots-Projekte“ stehen dabei besonders im Fokus. Ebenso innovative Projekte, die neue Zielgruppen einbeziehen.

Bestandteil jedes Projektes muss es sein, möglichst viele lokale Akteure und Medienpartner für die Umsetzung des Vorhabens zu gewinnen, um die Sichtbarkeit des Projekts zu erhöhen und als good practice-Beispiel potentielle Nachahmer zu erreichen.

Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit. Sollten die Mittel vor Abschluss der angegebenen Zeiträume erschöpft sein, steht Antragstellern selbstverständlich das reguläre Förderprogramm der SdpZ zu den regulären Rahmenbedingungen offen.

Der Zeitraum für die Projektrealisierung darf nicht über den 15.10.2017 hinaus verschoben werden. Geförderte Projekte müssen im Zeitraum von einem Monat nach Projektabschluss erfolgreich abgerechnet sein – spätestens jedoch zum 15.11.2017. Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt in zwei Raten: 50% zu Beginn und 50% nach Abrechnung.

Die Mittel aus der Programmlinie können nicht mit einer regulären SdpZ-Förderung im Rahmen desselben Projektes verbunden und jeder Institution nur einmal gewährt werden. Gebietskörperschaften können sich im Rahmen der Projektlinie nicht bewerben.

Für weitere, allgemeine Hinweise zur Antragstellung, Projektumsetzung und Abrechnung beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen zu diesen Fragen auf den Seiten der SdpZ.

Die Projektlinie wird finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes.