30 Jahre SdpZ
Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit
1991 – 2021
Die von den Regierungen Deutschlands und Polens vor 30 Jahren gemeinsam ins Leben gerufene Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit unterstützt finanziell Vorhaben, die zur Annäherung beider Länder beitragen. Bislang hat die SdpZ 16.000 Projekte finanziert und damit die Fundamente für die deutsch-polnische Verständigung gelegt. Das Gesamtvolumen der seit 1991 bis heute (Januar 2021) bewilligten Zuschüsse beläuft sich auf 312.633.722 € [1.344.325.007 PLN].
Die SdpZ gewährt Zuschüsse in folgenden Förderbereichen: Gesellschaft (darunter Wirtschaft und Umwelt), Medien und öffentliche Meinung, Wissenschaft, Bildung und Kultur.
Neben ihrer Funktion als Fördermittelgeber setzt die SdpZ in Zusammenarbeit mit Organisationen und Einrichtungen beider Länder eigene Initiativen um.
Die SdpZ ist stets bemüht, aktuellen Herausforderungen konstruktiv zu begegnen. Gerade im Jubiläumsjahr fühlen wir uns besonders verpflichtet, dem Stiftungsauftrag gemeinsam mit unseren Partnern und Antragstellern gerecht zu werden. Daher ermuntern wir diese ausdrücklich, zur Umsetzung ihrer Kooperationsvorhaben im Jahr 2021 die digitale Welt zu nutzen. Hierzu dient u.a. die Projektlinie „30 Jahre Vertrag – 30 Jahre SdpZ“ dient, bei der digitale Projektformate im Fokus stehen.
Einen anschaulichen Rückblick auf die in 30 Jahren von der SdpZ geförderten und umgesetzten Projekte bietet eine Reihe von Videospots unter dem Hashtag #30JahreSdpZ, die in den sozialen Medien ausgewählte Initiativen präsentiert.
„30 Jahre Nachbarschaftsvertrag – 30 Jahre SdpZ”
Einreichung von Anträgen von 2021-01-11 bis 2021-11-01
Die Antragseinreichung in der Jubiläumsprogrammlinie der SdpZ – mit besonders günstigen Förderbedingungen – ist ab sofort möglich!
Im Jahre 2021 begehen wir das 30. Jubiläum des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland. Mit diesem Vertrag wurde auch die die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit ins Leben gerufen.
In den vergangenen 30 Jahren hat die SdpZ viele wertvolle deutsch-polnische Projekte gefördert und angeregt.
Dies verpflichtet uns umso mehr, dieses runde Datum gemäß dem Auftrag der Stiftung gemeinsam mit unseren Partnern und Antragstellern angemessen zu feiern. Wir laden Sie somit herzlich ein, Anträge für eine Projektförderung im Rahmen der Jubiläumsprogrammlinie „30 Jahre Nachbarschaftsvertrag – 30 Jahre SdpZ“ – mit besonders günstigen Förderbedingungen - einzureichen.
Was wird gefördert?
Bevorzugte Themen:
die Zukunft des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages; Ermittlung und Abbau von Defiziten im deutsch-polnischen Dialog
innovative Projekte der historisch-politischen Bildung und zum gegenwärtigen deutsch-polnischem Verhältnis
Klimawandel als eine wichtige Herausforderung für die deutsch-polnischen Beziehungen
Stärkung von Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft in beiden Ländern
Herausforderungen (nach) der Pandemie, Zusammenrücken der Gesellschaften in der COVID-19-Krise.
Bevorzugte Projektformen:
Seminare und Konferenzen (auch online und im Format „Bilateralität+“)
Webinare, Online-Bildung
Veröffentlichungen (z.B. Zeitungsbeilagen, Sonderbeiträge auf Internetportalen)
Berichte und Analysen
innovative Kultur- und Bildungsprojekte
Wer kann Anträge einreichen?
· deutsche und polnische Einrichtungen, die ein gemeinsames Projekt durchführen.
Termine:
Antragsfrist: 11.01.2021 – 01.11.2021
Projektrealisierung im Zeitraum: 01.02.2021 – 30.11.2021
Projektabrechnung spätestens bis zum: 15.12.2021
Die Antragstellung ist mit mindestens vier Wochen Vorlauffrist innerhalb des genannten Zeitraums laufend möglich.
Sie erfolgt über das Online-System für Antragsteller auf der Internetseite: https://e-wnioski.fwpn.org.pl/. Bitte vermerken Sie dort im Projekttitel, dass der Antrag im Rahmen der Sonderausschreibung „30 Jahre Nachbarschaftsvertrag – 30 Jahre SdpZ“ gestellt wird.
Jeder Antragsteller darf nur einen Antrag im Rahmen der Jubiläumsprogrammlinie stellen.
Wie sind die Förderbedingungen?
Projekte im Rahmen Jubiläumsprogrammlinie können mit bis zu 30.000 PLN/6.700 Euro bezuschusst werden. Gleichzeitig kann die Förderung bis zu 80% der Gesamtkosten des Vorhabens decken.
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt in zwei Raten: 80% zu Beginn und 20% nach Abrechnung.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit. Sollten die Mittel vor Abschluss der angegebenen Zeiträume erschöpft sein, werden die Antragsteller über den Abschluss der Programmlinie auf der Internetseite der Stiftung informiert.
Die Mittel aus der Programmlinie können nicht mit einer regulären SdpZ-Förderung im Rahmen desselben Projektes verbunden werden.
Für weitere, allgemeine Hinweise zur Antragstellung, Projektumsetzung und Abrechnung beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen zu diesen Fragen auf den Internetseiten der SdpZ.