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Kalendarium

Jahrestagung der Deutsch-Polnischen Richtervereinigung: „Datenspeicherung in der und für die Justiz"

22 Oktober 2015 - 25 Oktober 2015 Leipzig, Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig,

Die Konferenz wird in Kooperation mit der polnischen Richtervereinigung Iustitia Sektion Oppeln und der Neuen Richtervereinigung und Unterstützung der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit durchgeführt. Vorgesehen sind neben den Exkursionen zum Bundesverwaltungsgericht und dem Landgericht Leipzig ein Konferenztag, an denen polnische und deutsche Referate diskutiert werden.

Der Prozess der Durchdringung aller Lebensbereiche mit Informations- und Kommunikationstechnologie, durch den sich eine postindustrielle oder postmoderne Informationsgesellschaft bildet, hat ohne Frage auch die Justiz bereits nachhaltig verändert. Die Justiz sammelt, speichert und verwaltet Daten in unglaublich großem Umfang. Die moderne Informationsgesellschaft ist geprägt von den klassischen Kommunikationsgrundrechte (Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit u. a.), die Informationszugangsfreiheit, den Datenschutz, den Geheimschutz und die zivilrechtlichen Informationsausschließlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild, Urheberrechte usw.). Sie hat aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen grundsätzlich einen Anspruch auf Information über Gerichtsverfahren und darüber hinausgehend über den Zustand der Justiz. Das Interesse an der Weitergabe dieser Daten stößt dort an Grenzen, wo Persönlichkeitsrechte entgegenstehen.

Zur gleichen Zeit ist die Justiz selbst Objekt der Beobachtung. Das Interesse der Justizverwaltungen und der Gesellschaft, Zugriff auf justizinternen Daten und Informationen über die rechtsprechende Tätigkeit der Justiz zu haben, ist groß. Der Einsatz von Technik für die Aufgabenerledigung eröffnet Möglichkeiten einer intensiven, begleitenden "Kontrolle" auch der richterlichen Tätigkeit. Die Detailgenauigkeit übersteigt qualitativ die gegenwärtigen Möglichkeiten der Dienstaufsicht, bei entsprechender Programmierung ist der Aufwand - auch für eine vergleichende Auswertung - deutlich geringer. Andererseits kann aus Gründen der Datensicherheit und zur Gewährleistung des Datenschutzes auf eine Protokollierung nicht vollständig verzichtet werden. Mit der zunehmenden Elektronifizierung der Justiz wird wichtiger, durch wen die bei der richterlichen Tätigkeit anfallenden Daten gespeichert und die Akten administriert werden.

Je mehr Daten der Justiz in elektronischer Form verfügbar werden, desto transparenter wird ihre Tätigkeit für diejenigen, die (unkontrollierten) Zugang zu diesen Daten haben. Eine - gar systematische - Durchleuchtung der Arbeit der Richterschaft bis hinunter auf die Dokumentebene ist aber mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar. Rechtsprechung insgesamt muss im demokratischen Rechtsstaat transparent sein; für die einzelnen Aktivitäten der Richterschaft und insbesondere den auch schöpferischen Prozess der Vorbereitung gilt dies nicht. 

Nicht anders als bei früheren Tagungen konnten zahlreiche und bekannte Experten als Referenten gewonnen werden. Ausschnittsweise kann das Rahmenprogramm kulturelle Vielfalt und die städtebaulichen Reize Leipzigs und Sachsens deutlich machen. Die Deutsch-Polnische Richtervereinigung hat, im Zusammenwirken mit dem Landgericht Leipzig , sich bemüht einige Akzente in das Programm aufzunehmen. Die Tagung verdient so die Teilnahme vieler Mitglieder und Freunde unseres Vereins und anderer Teilnehmer auch der interessierten Fachöffentlichkeit. 

Die Fachtagung am 22. Oktober 2015 Beginn: 9:30 Uhr im großen Sitzungssaal 115 des Landgerichts Leipzig ist öffentlich. Nach einem inhaltlichen Grußwort des Sächsischen Staatsministers der Justiz Sebastian Gemkow sind folgende Referate geplant: „E-Justiz in Deutschland- Stand und Ausblick“, Robert Bey (Abteilungsleiter III aus dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz) „e-justice: Chancen und Gefahren für den richterlichen Arbeitsplatz" (Zulässigkeit und Grenzen von Verhaltens- u. Leistungskontrollen, Regelung von Zugriffsrechten, Persönlichkeitsrechte im digitalen Verkehr; Datenschutz und Sicherheitsarchitektur in der Justiz, Monitoring; Möglichkeiten und Risiken der elektronischen Gerichtsakte, Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte von Personal- und Richterräten bei Einführung der elektronischen Gerichtsakte, Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Interessenvertretungen), Martin Wenning-Morgenthaler, VRLAG Berlin-Brandenburg, ehem. Leiter der IT-Stelle der Gerichte für Arbeitssachen in Berlin und im Vorstand der Neuen Richtervereinigung für eJustice Fragen zuständig „Datenhaltung und Datenadministration der Justiz und richterliche Unabhängigkeit“ Dr Holger Radke, Vizepräsident des Landgerichts Mannheim, ehem. Vorsitzender einer Bund-Länder Arbeitsgruppe und auch der Ländervertreter der Ratsarbeitsgruppe E-justice in Brüssel „Zugang des Polnischen Justizministeriums zu gerichtlichen Daten: Geeignete Maßnahme der Dienstaufsicht oder Bedrohung für die richterliche Unabhängigkeit“ , Anna Korwin-Piotrowska, Vizepräsidentin des Landgerichts Oppeln "Zugang von Parteien und anderen Beteiligten zu Daten von Gerichtsverfahren" Andrzej Niedużak, Mitglied des Nationalen Gerichtsbarkeitsrates